Zur Sicherstellung der Trinkwasseraufbereitung soll am Standort Käfertal eine neue Schnellfilteranlage errichtet werden. Für diesen Neubau der kompletten Anlage wird im Rahmen dieser Ausschreibung eine Generalplanung aller notwendigen Leistungen angefragt.
Gegenstand der Ausschreibung sind alle erforderlichen Planungsleistungen zur Errichtung der vollautomatischen Schnellfiteranlage und ihrer Einbindung in den Bestand im Rahmen der im Teil C beschriebenen Schnittstellen, in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in der Fassung von 2021 (nachfolgend HOAI), wie es im Teil C - Leistungsbeschreibung inkl. Annexe detailliert beschrieben ist.
Nein.
Wasserwerk Käfertal
- örtliche Bauüberwachung- Zusatzarbeiten nach Aufwand
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.