Reinigung Dampferzeuger der TREA Leuna Linie 1 und 2
Beschreibung des Liefer- und Leistungsumfanges des AN
- 24h Servicenummer für Havarieeinsatze und Anfragen am Wochenende und während Feiertagen.- Vorhaltung und Einsatz Drucklufttechnik- Die Arbeiten im Dampferzeuger erfolgen mindestens unter Verwendung von Masken mit P3 Partikelfiltern, den üblichen Schutzmaßnahmen wie z.B. Einweganzügen, Handschuhe, Brille etc. entsprechend zu erstellender Gefährdungsanalyse.- Sicherungsmaßnahmen für die Reinigung- Ein entscheidungsbefugter Vertreter des AG ist für den Zeitraum der Leistungserbringung für Konsultationen und Zwischenabnahmen vor Ort (vorzugsweise Schichtleiter / Koordinator Instandhaltung).- Die Korrespondenz zwischen AG und AN in wichtigen und Abläufe beeinflussenden Belangen erfolgt schriftlich, vorzugsweise per E- Mail.- Erstellung der Gefährdungsanalyse, vorbereitend sowie Durchführungsplanung / Einweisung des Reinigungspersonals- Die Arbeiten erfolgen räumlich konzentriert bis zur Fertigstellung der Bauabschnitte in enger Abstimmung mit dem AG.- Der AG stellt alle Materialspezifikationen und Zeichnungen vor Auftragsbeginn zur Verfügung.- Die Entsorgung des abgereinigten Materials liegt beim AG.- Der Zugang zu allen relevanten Bauteilen wird gewährleistet.- Die Unterbrechung aller beweglichen Anlagenteile im Dampferzeuger wird sichergestellt und dem Aufsichtsführenden vor Ort nachgewiesen.- Die Umgebungstemperatur im Kessel ist während der Reinigung < 40°C und die Oberflächentemperatur der Rohre< 60°C.- Baustrom (bis 400 Volt / 125 A Stecker), Sanitäreinrichtungen, Umkleide- / Pausencontainer, Bauwasser werden durch den Auftraggeber kostenfrei beigestellt.- Gestellung Arbeitsplatzbeleuchtung im Kessel durch den AN (Beleuchtungstechnik in Schutzkleinspannungen 42V Wechselstrom).- Ausreichend kostenfreie Parkplätze werden vom AG in unmittelbarer Nähe des Leistungsortes zur Verfügung gestellt.- Druckluft ca. 8 bar wird in der Anlage mit 1 1/4 Zoll Klauenkupplung bauseitig an verschiedenen Entnahmepunkten bereitgestellt. Bei Arbeiten unter Vollschutz ist durch den AN ein zusätzliches Druckluftsystem als Notreserve zu stellen.- Die Abrechnung der Arbeiten erfolgt vorzugsweise nach Einheitspreisen bzw. nach tatsächlichem Aufwand entsprechend Stundenverrechnungssätzen / Techniksätzen. - Die Mannluken sind geöffnet bzw. werden bei Bedarf durch AN geöffnet und sind während der Reinigung gegen unbefugtes Betreten durch den AN zu sichern.- Der Austrag der Verschmutzung / Strahlmittel erfolgt vorzugsweise über das vorhandene Entaschungssystem der Anlage (Absaugen separater Kontrakt).- Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in Abstimmung mit anderen Gewerken (insbesondere Gerüstbau), da die Arbeiten teilweise zeitgleich ausgeführt werden. - Ausgebildete Staplerfahrer zum Transport der Strahlmittel nach Einweisung.- Nach Abschluss der Reinigungsarbeiten sind alle Gerüste abzureinigen, diese Leistung ist mit den Einheitspreisen abgegolten.- Die notwendigen Arbeitsschutzmittel Vollmasken mit P3 Partikelfiltern, Einweganzügen, Handschuhe, Brille, Trockeneinwegschutzanzug, Nasseinweganzug Säure-/Laugenfest, P 3 Staubmasken, P 3 Vollmaskenfilter, Ausrüstung für Lungenautomat/Atemschutz für Vollmasken sind durch AN zu stellen und in die Einheitspreise einzurechnen.- Alle Freimessungen werden vom AG in der Anlage ausgeführt und während der Ausführung der Arbeiten wiederkehrend überprüft.- Leerlauf- und Wartezeiten, die vom AG zu verantworten sind, werden vergütet.- Gerüsterstellung erfolgt bauseits in Absprache mit dem AN.- Kostenlose Benutzung der ortsfesten Hebezeuge nach Einweisung
mit Option auf jährliche Verlängerung um 1 Jahr (max.4 Jahr)
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Geforderte Nachweise**************************-Handelsregister (HR)-Auszug.-Selbst-)Erklärung über die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen an die Sozialversicherungsträger-Nachweis, dass keine Steuer- oder Abgabeschulden vorliegen (z. B. Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes)-Selbsterklärung, dass keine Insolvenz beantragt oder eröffnet ist.
Wirtschaftliche- und finanzielle Leistungsfähigkeit - Geforderte Nachweise***********************************************************************-Bankerklärung-Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren bezogen auf vergleichbare Leistungen den letzten drei Jahre -Bilanz oder Bilanzauszüge
Technische Leistungsfähigkeit sowie Nachhaltigkeit***********************************************************-Angaben von mind. 3 Referenzen vergleichbarer Projekte mit genauer Beschreibung in den letzten 5 Jahren-Zertifikat ISO 9001 oder gleichwertig*-Zertifikat SCC* oder gleichwertig*
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Gemäß Leistungsverzeichnis und Anlagen.