Die MVV Industriepark Gersthofen GmbH plant auf dem Gelände des Industrieparks Gersthofen die Errichtung und den Betrieb einer Klärschlammverwertungsanlage (Klärschlamm-Monoverbrennung) auf Basis einer Wirbelschichtfeuerung (mit einer Leistung von 8,8 MW). Die Klärschlammverwertungsanlage beinhaltet Einrichtungen zur Lagerung und Trocknung des entwässerten Klärschlamms, sowie eine Verbrennung des konditionierten Klärschlamms und einen Durchsatz von ca. 85.000 Tonnen mechanisch entwässerten Klärschlamm pro Jahr.
Gegenstand sind Generalplanungsleistungen zur Errichtung der o.g. Klärschlammverwertungsanlage ("Bauvorhaben bzw. "Projekt") inkl. der Ausführungsplanung, der Vorbereitung und Mitwirkung beim Vergabeverfahren für das Los Bautechnik sowie der Baubegleitung nach Maßgabe dieses Vertrages und seiner Anlage/n.
Generalplanungsleistungen zur Errichtung der o.g. Klärschlammverwertungsanlage ("Bauvorhaben bzw. "Projekt") inkl. der Ausführungsplanung, der Vorbereitung und Mitwirkung beim Vergabeverfahren für das Los Bautechnik sowie der Baubegleitung nach Maßgabe dieses Vertrages und seiner Anlage/n.
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Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.
Der Bewerber ist ordnungsgemäß im Berufs- oder Handelsregister seines Sitzstaates eingetragen, soweit eine Eintragungspflicht besteht.Der Bewerber erklärt, dass keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.Der Bewerber erklärt, dass keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Der Bewerber erklärt, dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen ist.Der Bewerber erklärt, dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.Der Bewerber erklärt, dass kein Insolvenz-, Liquidations- oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde.Der Bewerber erklärt, dass keine berufsbezogenen Verfehlungen vorliegen, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Der Bewerber hat in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Referenzen zu Anlagenbauvorhaben der thermischen Behandlung von Abfällen auf Basis der Wirbelschichttechnologie und einer FWL von mindestens 8 MWth mit vergleichbarer technischer Komplexität und einer Gesamtinvestitionssumme von jeweils > 50 Mio EUR, die der Bewerber als Planer für ein thermisches Klärschlammverwertungsprojekt bis einschließlich LPH 9 begleitet hat oder derzeit begleitet. Der Nachweis hat unter Angabe der folgenden Punkte zu erfolgen: Art des Projektes, Projektbeschreibung mit technischen Hauptdaten, Auftragsinhalte des Bieters, Ausführungszeitraum, Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter des Bieters"Der Bewerber hat Leistungen der örtlichen Bauüberwachung ( LPH 8 und LP9 HOAI oder vergleichbar) erbracht.Der Bewerber verfügt über Erfahrung in der Terminüberwachung von Bauvorhaben (z. B. Bauzeitenpläne, Fortschrittskontrolle).Der Bewerber verfügt über Erfahrung in der Prüfung von Nachträgen im Rahmen der Bauüberwachung.Der Bewerber verfügt über Erfahrung in der Qualitätsüberwachung der Bauausführung einschließlich Mängelverfolgung.Der Bewerber verfügt über Erfahrung in der Prüfung von Ausführungsunterlagen und technischen Dokumentationen.Der Bewerber verfügt über Erfahrung in der Mitwirkung bei Abnahmen von Bau? oder Anlagenleistungen.Der Bewerber verfügt über organisatorische Strukturen zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Präsenz der Bauüberwachung auf der Baustelle und das eingesetzte Bauüberwachungspersonal beherrscht die deutsche Sprache in Wort und Schrift.Der Bewerber verfügt über ein dokumentiertes Qualitätsmanagementsystem (z. B. ISO 9001 oder gleichwertig).Der Bewerber verfügt über Erfahrung in der Einhaltung und Überwachung Arbeitsschutz-und sicherheitsrelevanter Vorgaben auf Baustellen.Projektteam / Key?Personen: Der Bieter benennt das für die Leistungserbringung vorgesehene Projektteam inkl. Stellvertretung (Key-Personen) und weist Rollen/Funktionen nach (Objektüberwachung, Terminverfolgung, Dokumentation).Qualitätssicherung / Methodik: Der Bieter stellt kurz dar, wie die Qualitätssicherung in der LPH 8/9 organisatorisch erfolgt (z. B. Prüf-/Freigabeprozesse zur Rechnungs-/Aufmaß-Prüfung, Mängelmanagement, Dokumentationsstruktur).
Der Bewerber verfügt über einen ausreichenden Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bezogen auf vergleichbaren Ingenieur? bzw. Bauüberwachungsleistungen.Der Bewerber verfügt über eine ausreichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zur Durchführung des Auftrags.Der Bewerber weist eine ausreichende Bonität auf (z. B. Creditreform?Score oder vergleichbar). Auskunft wird vom Auftraggeber eingeholt.Der Bewerber verfügt über eine bestehende oder im Zuschlagsfall abzuschließende Betriebshaftpflichtversicherung.Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personen?, Sach? und Vermögensschäden in auftragsangemessener Höhe ab.Der Bewerber verfügt über eine bestehende oder im Zuschlagsfall abzuschließende Umwelthaftpflichtversicherung, sofern projektbezogen erforderlich.Der Bewerber erklärt, dass die Versicherungen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Vertragserfüllungs-, Anzahlung- und Gewährleistungsbürgschaft
Keine