a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Teilnahmewettbewerb
Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache in Textform über die Vergabeplattform des Auftraggebers einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung.
Der Auftraggeber wird die frist- und formgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den benannten Eignungsunterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt. Die Eignungsprüfung bezieht sich auch auf die Einhaltung etwaiger Mindestanforderungen an die Eignung. Der Auftraggeber verweist ausdrücklich auf die Geltung der in Art. 5k) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 genannten Verbote einer Auftragserteilung und die hierzu geforderten Eigenerklärungen.
Sollten mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sein, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 100 Punkte erreichen. Von diesen 100 Punkten entfallen:
- Maximal 30 Punkte auf die Eignungsunterlagen zur wirtschaftlichen und beruflichen Leistungsfähigkeit, wobei hiervon maximal 15 Punkte auf die Angaben zum Umsatz für vergleichbare Leistungen und max. 15 Punkte auf die Angaben zum Gesamtumsatz entfallen.
- Maximal 70 Punkte auf die Eignungsunterlagen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, wobei hiervon maximal 5 Punkte auf die Angaben zu Arbeitskräften, maximal 5 Punkte für die Darstellung der Projektverantwortlichkeit, maximal 5 Punkte für die Darstellung der internen Strukturierung, maximal 5 Punkte für die Nennung der hauptverantwortlichen Ansprechpartner und maximal 50 Punkte auf die Angaben zu Referenzen entfallen.
Bewertungsschlüssel für Punktevergabe:
Volle Punktzahl (5 von 5 oder 2 von 2, etc.): vollumfänglich erfüllt
Halbe Punktzahl (2,5 von 5 oder 1 von 2, etc.): Angabe vorhanden, aber nicht vollumfänglich
Null Punkte (0 von 5 oder 0 von 2, etc.): nicht dargestellt
Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 60 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann. Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
c) Verhandlungsverfahren
Der Auftraggeber behält sich vor, die veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Weitere Hinweise zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen (siehe informatorische Vergabeunterlagen).
d) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtsmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).