Postdienstleistungen für das Jobcenter Landkreis Esslingen 2027-2028
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: AW: Bieterfragen Datum: 13.10.2026 - 09:31 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,
zu den eingegangenen Bieterfragen teilen wir Folgendes mit. Die Vergabeunterlagen bleiben unverändert.

Frage 1: Es wird um Bestätigung gebeten, dass keine Kostenstellen zu berücksichtigen sind.
Antwort: Bestätigt. Eine Zuordnung oder Abrechnung nach Kostenstellen ist nicht vorgesehen. Abgerechnet wird monatlich, aufgeschlüsselt nach den Positionen des Leistungsverzeichnisses, mit detaillierten Tagesaufstellungen (Teil C Ziffer 1.3, Teil F IV).

Frage 2: Es wird um Aufnahme eines Preisanpassungsrechts für den Fall gebeten, dass sich die Entgelte der Deutschen Post AG (Porto- und Teilleistungsentgelte) ändern oder der gesetzliche Mindestlohn oder der Umsatzsteuersatz erhöht wird.
Antwort: Ein Preisanpassungsrecht wird nicht aufgenommen. Wir weisen auf Folgendes hin:
a) Die Einheitspreise sind im Leistungsverzeichnis getrennt für die Vertragsjahre 2027 und 2028 anzugeben (Deckblatt Nr. 18, Teil D). Erwartete Kostenentwicklungen können damit für jedes Vertragsjahr gesondert im Preis berücksichtigt werden. Innerhalb eines Vertragsjahres gelten diese Preise unveränderlich. Eine Preisanpassungs- oder Preisgleitklausel wird nicht vereinbart (Teil F IV, Teil G Ziffer 2).
b) Beförderungsentgelte für Sendungen, die der Auftragnehmer der Deutschen Post AG oder einem sonstigen Dritten zur Zustellung übergibt, sind in die Angebotspreise einzukalkulieren (Teil F IV).
c) Für Änderungen des gesetzlichen Mindestlohns wird kein Preisanpassungsrecht vereinbart.
d) Die Einheitspreise sind Nettopreise. Abgerechnet wird zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer (Teil D, Teil F IV). Eine Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes wirkt sich damit auf den Rechnungsbetrag aus, ohne dass es einer Preisanpassungsregelung bedarf.
Frage 3: Es wird um Bestätigung gebeten, dass bei vollständiger Zustellung über die Deutsche Post AG die gesetzlichen Laufzeitvorgaben (E+3 mindestens 95 %, E+4 mindestens 99 %) einzuhalten sind.
Antwort: Dies wird nicht bestätigt. Der Auftragnehmer garantiert die Zustellung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland spätestens E+2 für mindestens 90 % der Sendungen. Für die übrigen Sendungen gilt eine Laufzeit von höchstens E+3. Diese Laufzeitanforderung ist ein A-Kriterium (Mindestbedingung) nach Teil C Ziffer 1.2.
Das gilt auch bei einer Zustellung über die Deutsche Post AG. Nach Teil D gelten in diesem Fall die Angebotspreise sowie die angebotenen Laufzeiten dieses Angebots.
Frage 4: Es wird um Bestätigung gebeten, dass alle Sendungen maschinenlesbar sind, andernfalls um Angabe der Anzahl oder des Anteils maschinenlesbarer Sendungen. Zudem wird um Bestätigung gebeten, dass bekannt ist und akzeptiert wird, dass für nicht maschinenlesbare Sendungen das volle Porto der Deutschen Post AG zu entrichten ist.
Antwort: Der überwiegende Teil der Sendungen wird IT-gestützt erstellt. Der Postausgang wird kuvertiert als Mischpost ohne Vorsortierung übergeben (Teil B I).
Eine Bestätigung im Sinne der zweiten Frage wird nicht erteilt. Auch für nicht maschinenlesbare Sendungen gelten die angebotenen Einheitspreise der jeweiligen Position des Leistungsverzeichnisses. Diese sind Endpreise und enthalten alle Kosten für Abholung, Beförderung, Vorarbeiten, Frankierung und Zustellung (Teil D). Mehrkosten, etwa durch die Entrichtung des vollen Portos der Deutschen Post AG, sind in die Angebotspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Zusatzkosten für die Konsolidierung von Postsendungen müssen bereits im jeweiligen Angebotspreis berücksichtigt sein (Teil F IV, Teil F IX).

Frage 5: Es wird um Mitteilung gebeten, wie viele Behälter für die tägliche Leerung des Postfachs benötigt werden.
Antwort: Aus dem Postfach 200163 fallen werktäglich in der Regel ein bis zwei Behälter (Kisten) Eingangspost an. Die Transportbehälter stellt der Auftragnehmer kostenlos bereit (Teil C Ziffer 1.1). Der Transport hat in verschlossenen Behältnissen zu erfolgen (Teil B III).

Frage 6: Es wird um Bestätigung gebeten, dass für die Laufzeitnachweise auf die öffentlich kommunizierten Laufzeitmessungen der Deutschen Post AG verwiesen werden darf.
Antwort: Dies wird nicht bestätigt. Der Qualitätssicherungsbericht bezieht sich auf die vom Auftraggeber übergebenen Sendungen (Teil C Ziffer 1.2, Teil F X). Er ist in den ersten sechs Monaten monatlich und danach quartalsweise vorzulegen. Er muss erkennen lassen, ob die vertraglich garantierte Laufzeit eingehalten wurde. Die Laufzeitmessung erfolgt in sinngemäßer Anwendung der DIN EN 13850 oder gleichwertig (Teil F V). Allgemein veröffentlichte Messergebnisse der Deutschen Post AG beziehen sich nicht auf die Sendungen des Auftraggebers und erfüllen diese Anforderungen daher nicht. Werden die geforderten Angaben nicht erbracht, gilt die garantierte Laufzeit für den betreffenden Zeitraum als nicht erfüllt (Teil C Ziffer 1.2).

Frage 7: Es wird angeregt, die Rückgabe unzustellbarer Sendungen statt innerhalb von drei Werktagen "unverzüglich nach erfolgtem Zustellversuch" zu verlangen.
Antwort: Die Anforderung bleibt unverändert. Unzustellbare Sendungen sind spätestens innerhalb von drei Werktagen ab Feststellung der Unzustellbarkeit an den Auftraggeber zurückzugeben. Der Grund der Unzustellbarkeit ist auf dem Briefumschlag schriftlich mitzuteilen (Teil C Ziffer 2). Die Frist beginnt somit mit der Feststellung der Unzustellbarkeit, nicht mit der Übergabe der Sendung an den Auftragnehmer.

Mit freundlichen Grüßen
Anton Buschatz
Jobcenter Landkreis Esslingen - Büro der Geschäftsführung

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