Grundlage des Sanierungskonzeptes für die Stadtmauer ist die Sicherung und Bewahrung der historischen Bausubstanz soweit dies nach heutigem Stand der Restaurierungstechnik möglich und wirtschaftlich vertretbar ist.
Dieses Leistungsverzeichnis umfasst die Konservierungsarbeiten Stein des Bauabschnitts R9.
Sämtliche Maßnahmen unterliegen der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung.
Bei Unklarheiten und Auffälligkeiten innerhalb der durchzuführenden Arbeiten, wie z.B. Besonderheiten in der Konstruktion, ist rechtzeitig und zwingend die Bauleitung zu verständigen. Sämtliche diesbezüglichen Arbeiten sind in enger Absprache mit der Bauleitung vorzunehmen.
Je nach Schadensbild werden nachstehende Konservierungsarbeiten erforderlich:
- Konservierung Stein (Kittung und Schlämmung, Rissinjektion, Vernadelung)
- Konservierung historische Putzflächen (Festigung, Kittung, Hinterfüllung)
- Konservierung historische Fugenmörtel (Festigung, Kittung, Hinterfüllung)