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Verfahrensangaben

Vergabe von Bauleistungen für den Neubau des Schulcampus Jahnstraße an einen Gener...

VO: VOB Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadtverwaltung Weil der Stadt
08115050-A4489-33
Marktplatz 4
71263
Weil der Stadt
Deutschland
DE112
knecht@weil-der-stadt.de
+49 7033521-121
+49 7033521-104

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45214000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stadt Weil der Stadt beabsichtigt auf dem Schulcampus Jahnstraße einen Ersatz-Neubau auf dem bestehenden Schulgelände mit dem BA 1 zu errichten.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

In Weil der Stadt entsteht der erste Bauabschnitt des Ersatz-Neubaus Schulcampus Jahnstraße. Dazu wird der Bestand der Heinrich-Steinhöwel-Grundschule HSS in Teilen zurückgebaut. Der nördliche, zweigeschossige Flügel der Grundschule soll erhalten bleiben und nur der südliche, eingeschossige Teil teilweise abgetragen werden. Als Interimslösung werden Schulcontainer auf dem Grundstück neben dem Baufeld errichtet.

Für die später zu errichtenden Bauabschnitte 2 und 3 (SBBZ und Gemeinschaftsschule) wird der Rest des Grundschulgebäudes rückgebaut. Im Bauabschnitt 4 (Realschule) sollen dann Aula und der Altbestand der Realschule rückgebaut werden.
Der erste Bauabschnitt ist Teil eines Gebäudes mit vier Flügeln, dreigeschossig zur Jahnstraße, viergeschossig in den übrigen Gebäudeteilen. Zentral werden künftig Grundschule, Förderschule SBBZ (Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungs-Zentrum), Gemeinschaftsschule und Real-schule über eine Treppenanlage beginnend in einer gemeinsamen Aula erschlossen.

Der erste Bauabschnitt wird hinsichtlich Erschließung und technischer Versorgung als ein in sich autark ausgestattetes Gebäude geplant. Es stellt den südlichen Flügel der vier Flügel dar, der von dem Festplatz aus parallel zur Jahnstraße errichtet wird. Die Planung wurde in Abhängigkeit zu den später folgenden Bauabschnitten konzipiert.

Die Außenanlagen werden im gleichen Maße auf die Gesamtentwicklung geplant. Der entstehende Schulhof liegt zwangsläufig in einem Bereich, der später rückgebaut werden muss. Die Eingangsfassade zum Schulhof kann später als Innenwand zum gemeinsamen Treppenhaus/ Foyer belassen werden.

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist nun die europaweite Vergabe von Generalunternehmerleistungen für den Neubau des BA 1.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
11.700.496,71
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

---
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Jahnstraße
71263
Weil der Stadt
Deutschland
DE112

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Gewichtung
45,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Bauzeitverkürzung

Bauzeitverkürzung

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Grad der Vorfertigung, serielle Fertigung

Grad der Vorfertigung, serielle Fertigung

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Mittelstandskonzept

Mittelstandskonzept

Gewichtung
15,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;

(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

3) Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, den Zuschlag zu erteilen. Sie ist berechtigt, das Vergabeverfahren aufzuheben. Siehe dazu auch das Bewerbermemorandum Ziffer 1.1 Absatz 6.
Der Auftraggeber hat für die Realisierung der vergabegegenständlichen Bauleistungen Ganztagesfördermittel und Schulbaufördermittel des Bundes bzw. des Landes Baden-Württemberg beantragt. Diese sind noch nicht bewilligt. Der Auftraggeber ist nach eigenem Ermessen zur Aufhebung des Vergabeverfahrens berechtigt, falls eine Bewilligung der beantragten Ganztagesfördermittel und/oder Schulbaufördermittel nicht oder nicht im beantragten Umfang erfolgen wird.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass die beantragten Fördermittel bis September 2025 bewilligt werden, sodass der Gemeinderat der Stadt Weil der Stadt im Oktober 2025 den Zuschlag erteilen könnte. Mit den Bauleistungen könnte demnach im Dezember 2025 begonnen werden. Die Bauzeit sollte nicht länger als 22 Monate betragen bis zum September 2027. Ein Bezug der Schule im Schuljahr 2027/2028 muss gewährleistet werden.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von
Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135
GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen
Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber
geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, den Zuschlag zu erteilen. Sie ist berechtigt, das Vergabeverfahren aufzuheben. Siehe dazu auch das Bewerbermemorandum Ziffer 1.1 Absatz 6.
Der Auftraggeber hat für die Realisierung der vergabegegenständlichen Bauleistungen Ganztagesfördermittel und Schulbaufördermittel des Bundes bzw. des Landes Baden-Württemberg beantragt. Diese sind noch nicht bewilligt. Der Auftraggeber ist nach eigenem Ermessen zur Aufhebung des Vergabeverfahrens berechtigt, falls eine Bewilligung der beantragten Ganztagesfördermittel und/oder Schulbaufördermittel nicht oder nicht im beantragten Umfang erfolgen wird.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass die beantragten Fördermittel bis September 2025 bewilligt werden, sodass der Gemeinderat der Stadt Weil der Stadt im Oktober 2025 den Zuschlag erteilen könnte. Mit den Bauleistungen könnte demnach im Dezember 2025 begonnen werden. Die Bauzeit sollte nicht länger als 22 Monate betragen bis zum September 2027. Ein Bezug der Schule im Schuljahr 2027/2028 muss gewährleistet werden.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

3

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

Überprüfung der Angebote

Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
1
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Geiger Schlüsselfertigbau GmbH Co. KG, NL Herrenberg
DE128514248
Mittleres Unternehmen
Hewlett-Packard-Str. 1
71083
Herrenberg
Deutschland
DE112
joerg.marquardt@geigergruppe.de
07032893960
070328939669
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

01.10.2025

Angaben zum Wert des Auftrags

11.700.496,71
EUR

Angaben zum Angebot

3
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung