Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 4 bis 6 (Elektro) nach § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15.1.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 4 bis 6 (Elektro) nach § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15.1. Die Beauftragung des im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgewählten Planers erfolgt ab Leistungsphase 1 HOAI (Stufe 1: Leistungsphasen 1 HOAI bis 4 HOAI; Stufe 2: Leistungsphasen 5 HOAI bis 9 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt; ein Anspruch auf Weiterbauftragung besteht nicht.Die Grobkosten für die Baumaßnahme sollen max. 5,1 Mio. EUR brutto (KG 200-500, 700) betragen.Die Planungen sollen ab sofort beginnen. Es ist eine einzelgewerkeweise Ausschreibung und Vergabe geplant. Die Fertigstellung soll bis 2028 erfolgen.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung vonNachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet einNachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an demöffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durchNichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch diebehauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag istunzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagengerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor demZuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnungihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenenBieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggebergeschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Bewertet wird bei diesem Auswahlkriterium der Gesamtumsatz in EUR netto in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Bildung des Mittelwerts nach folgender Maßgabe:Gesamtumsatz im Mittel >= 750.000 EUR 40 PunkteGesamtumsatz im Mittel >= 500.000 EUR 30 PunkteGesamtumsatz im Mittel < 500.000 EUR 20 Punkte
Bewertet wird bei diesem Auswahlkriterium die durchschnittliche Zahl der beim Bewerber insgesamt beschäftigten Mitarbeiter (MA) der letzten drei Jahre nach folgender Maßgabe: Gesamtzahl MA >= 10 MA 40 PunkteGesamtzahl MA >= 5 MA 30 PunkteGesamtzahl MA < 5 MA 20 Punkte
Hierbei werden je Bewerber die beiden Mindestreferenzen für die Bewertung herangezogen. Für die Bewertung sind die eingereichten Mindestreferenzen daher durch den Bewerber zu priorisieren. Nimmt der Bewerber, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung vor, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. Die Vorlage von mehr als zwei Referenzen ist nicht erwünscht.Bewertet wird bei den Mindestreferenzen das Projektvolumen in EUR netto (KG 200 bis 700) jeweils nach folgender Maßgabe:Projektvolumen >= EUR 2,5 Mio. 30 PunkteProjektvolumen >= EUR 1,5 Mio. 20 PunkteProjektvolumen > EUR 1,0 Mio. 10 Punkte