Die Unterhaltsreinigung dient der Sauberkeit und der Substanzerhaltung der Reinigungsobjekte. Sie ist anhand der Leistungsverzeichnisse und der Leistungsbeschreibungen durchzuführen. Die zur Reinigung gehörenden Leistungen sind jederzeit fachgerecht und in der Weise auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird.
Die Unterhaltsreinigung umfasst die Reinigung und Pflege der in der Raumliste, den Leistungsverzeichnissen oder den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Fußböden, Wänden (z. B. Trennwände im Sanitärbereich sowie bei Umkleiden, geflieste Wände, etc.), Treppen u. Treppengeländer, Möbel, Geräte, Fensterbänke, Heizkörper, Türen mit Rahmen, sanitären Anlagen, Spiegel, Leuchten, Abfallbehälter und Aschenbecher. Ferner der Transport der Abfälle zum Sammelcontainer und die tägliche Kontrolle der Verbrauchsmaterialien (Seife, Toilettenpapier, Handtuchpapier oder Stoffhandtücher). Im Winter sind die Eingangsbereiche intensiver zu reinigen. Es ist insbesondere das regelmäßige Reinigen der Schmutzfangeinrichtungen (wie im Leistungsverzeichnis und der Leistungsbeschreibung angegeben) zu beachten.