(1) Eigenerklärung über das jährliche Mittel der beim Unternehmen für die ausgeschriebene Leistung qualifizierten in Projekten eingesetzten eigenen und ggf. externen Mitarbeitern den letzten drei Geschäftsjahren. Für die Angabe der Mitarbeiter, die in den letzten drei Geschäftsjahren für die ausgeschriebene Leistung qualifiziert waren, müssen nur Angaben zu den Profilgruppen des jeweiligen Loses gemacht werden, für die ein Angebot abgegeben wird.
(2) Eigenerklärung über die Ausführungen von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (vergleiche jeweilige Losbeschreibung).
Es müssen mindestens zwei Referenzen angegeben werden.
Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer)
- Projektbeschreibung, wobei diese Informationen über folgende Aspekte der erbrachten Leistung enthalten muss:
- Rolle im Projekt, damit erkennbar wird, welche Leistungen selbst durchgeführt wurden, bei welchen der Bieter mitgewirkt hat und welche er überwacht hat.
- Darstellung der wirtschaftlichen und termingetreuen Erbringung der Dienstleistungen mit Darstellungen der durch die Beratung erzielten Ergebnisse.
- Bei Beteiligung mehrerer Unternehmen: Angabe der Aufgabenteilung und Ihr Aufgaben- und Verantwortungsbereich).
- Technisches und methodisches Umfeld (detaillierte Auflistung aller Softwarekomponenten, Anzahl der erreichten Anwender/Clients, eingesetzten Plattformen, Hardware, Tools, Programmiersprachen, Betriebssysteme, Datenbanken etc. und der angewandten Vorgehensweisen und Methoden).
- Angaben über die erbrachte Dienstleistung (Leistungszeitraum, Auftragsvolumen in PT, Größe des Projektteams)
Es ist erforderlich, die vorgegebenen Referenzvorlagen zu verwenden. Der Umfang jedes Referenzauftrags darf zwei Seiten nicht überschreiten.
Hinweis:
Auf die Angaben in der Referenzabfrage kann insoweit nicht verzichtet werden.
Der Auftraggeber behält sich im Rahmen der Angebotsprüfung/-wertung eine Nachfrage bei den angegebenen Referenzen ausdrücklich vor. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten oder Angaben von weniger als zwei Referenzen, können zum Ausschluss des Vergabeverfahrens führen.
Nach Art. 5 Abs. 1e der DSGVO ist im Vergabeverfahren die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, wenn dafür eine Rechtsgrundlage besteht. Die Rechtsgrundlage besteht in der Verpflichtung der öffentlichen Hand, die Gesetze und Verordnungen des Vergaberechts (GWB, VgV, UVgO) zwingend anzuwenden.