Rahmenvereinbarungen mit jeweils einem Wirtschaftsteilnehmer pro Los im Bereich Digital- und Büroinfrastrukturprodukte.
Mit der vorliegenden Ausschreibung beabsichtigt der Auftraggeber den Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit jeweils einem Wirtschaftsteilnehmer pro Los im Bereich Digital- und Büroinfrastrukturprodukte. Ziel ist es, eine bedarfsgerechte, wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Versorgung durch zuverlässige und kompetente Rahmenvereinbarungspartner sicherzustellen. Die Ausschreibung ist in mehrere Lose unterteilt, die jeweils unterschiedliche Produktgruppen abbilden. Für jedes Los wird eine eigenständige Rahmenvereinbarung geschlossen.
Einmalige Verlängerungsoption um weitere 24 Monate seitens des Auftraggebers. Die Verlängerungsoption gilt als gezogen, wenn nicht bis spätestens 6 Monate vor dem Vertragsende seitens des Auftraggebers gekündigt wird. In diesem Fall verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um 24 Monate. Die Entscheidung über eine Verlängerung liegt im alleinigen Ermessen des Auftraggebers und es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine Verlängerung.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs-oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen macht die Vergabestelle ggf. von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oderunvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung final unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
1) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB 2)Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 (1) GWB 3) Scientology - Schutzerklärung 4) Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionen)
Der Bieter stimmt den Inhalten der Anlage "Vertraulichkeits- undSicherheitserklärung" zu und bestätigt damit die Einhaltung derRegelungen zur Vertraulichkeit und der Sicherheit.
Gemäß§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB in Verbindung mit § 44 VgV hat der Bieter zum Nachweis seiner Befähigung zur Berufsausübung einen Handelsregisterauszug beizulegen bzw. einen Nachweis zu erbringen, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Es genügt eine nicht beglaubigte Kopie. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein. Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Nachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben.
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Anzugeben sind dabei der Gesamtumsatz des Unternehmens, sowie der Umsatz des Unternehmens über Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren sind.
Der Bieter muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von Sach-, Personen- und Vermögensschäden verfügen. Die Mindestdeckung für Sach- und Personenschäden muss 3.000.000 EUR, die Mindestdeckung für Vermögensschäden muss 1.000.000 EUR, jeweils pro Fall betragen. Eine Deckelung der Beträge auf den doppelten Wert pro Versicherungsjahr ist zulässig. Der Bieter belegt dies durch Vorlage eines zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültigen Versicherungsnachweises oder einer verbindlichen Erklärung einer Versicherung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung über die geforderten Deckungssummen vorliegen wird. In diesem Fall ist dem Auftraggeber das Bestehen des Versicherungsschutzes unverzüglich nach erfolgter Zuschlagserteilung nachzuweisen.
Mitarbeiterzahlen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Anzugeben sind dabei die Mitarbeiterzahlen des gesamten Unternehmens, sowie die Zahl der Mitarbeiter, die für die zu erbringende Leistung qualifiziert sind. Als Mindestanforderung muss der Bieter über 5 Mitarbeiter verfügen, die die angebotene Lösung in Umfang und Art der vorliegenden Ausschreibung supporten können.
Zum Nachweis der Fähigkeit und Erfahrung, die geforderte Leistung erbringen zu können, sind vom Bieter wenigstens 3 mit der geforderten Leistung vergleichbare Referenzprojekte in strukturierter Form darzulegen. Die eingereichten Projektreferenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein. Mindestens eine Referenz muss geeignet sein, nachzuweisen, dass der Bieter bereits ein Projekt mit einem Volumen von mindestens 80 % des jeweiligen Losvolumens erfolgreich durchgeführt hat.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Erklärung einzureichen, dass er über einen aktuellen Partnerstatus beim Hersteller der angebotenen Produkte verfügt (z.B. Gold-, Silber- oder zertifizierte Partnerstatus) und diesen über die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Der Nachweis hat über eine entsprechende Zertifizierung, Erklärung und Erläuterung zu erfolgen, die die Inhalte wiedergeben.
Der Bieter stimmt den Inhalten der "Eigenerklärung Sprachniveau" zu und bestätigt damit, dass alle Personen, die im Kundenkontakt stehen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen (Sprachniveau Cl nach dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen").
Der Bieter stimmt den Inhalten der "Eigenerklärung Anforderungen Ticketsystem" zu und bestätigt damit, dass er ein Ticketsystem für den Support bereitstellt, dessen Benutzeroberfläche vollständig in Deutsch verfügbar ist. Zudem bestätigt er, dass sein Ticketsystem die Anforderungen an Datenschutz (DSGVO) und Nachvollziehbarkeit erfüllt.
Im Rahmen der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eines Bieters für die Lose 1, 2 und 4 hat der Bieter zu bestätigen, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit einen mandantenfähigen Webshop bereitstellt, der direkt nach Vertragsabschluss verfügbar ist und von Mitarbeitern des Auftraggebers sowie Bezugsberechtigten gemäß Rahmenvertragskonditionen genutzt werden kann. Die Bestätigung erfolgt über die Anlage "Eigenerklärung Bereitstellung Webshop".
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Bei Angebotsabgabe ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.
Gegenstand dieses Loses ist die Beschaffung von IT-Infrastrukturprodukten der ViewSonic CDE-Serie (Modelle CDE5530, CDE6530, CDE7530, CDE8630, CDE9830, CDE105UW) inklusive Zubehör und ergänzender Dienstleistungen. Die Ausschreibung ist produktbezogen und auf die ViewSonic CDE-Serie beschränkt, um die Kompatibilität mit der bestehenden Infrastruktur, insbesondere der zentralen Management-Software (myViewBoard Manager), sicherzustellen. Die einheitliche Produktlinie gewährleistet Betriebssicherheit, reduziert Integrationsrisiken und ermöglicht wirtschaftliche Wartungs- und Supportstrukturen.
Die Wertung der Angebote erfolgt gemäß § 58 Abs. 2 VgV. Die Bewertung der Angebote richtet sich ausschließlich nach dem Preis. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis im Wettbewerb erhält den Zuschlag.Bei wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten entscheidet das Los.
Der Wertungspreis wird aus den Preisangaben der Anlage "Preisblatt" des jeweiligen Loses berechnet. Die Preisangaben basieren auf dem vom Bieter angegebenen Festpreisen gemäß Angebot. Der Wertungspreis dient ausschließlich der vergleichenden Angebotsbewertung und beinhaltetkalkulatorische Anteile für Bereitstellung, Betrieb und Entsorgung. Betriebskosten umfassen insbesondereWartung, Instandhaltung, Verbrauchsmaterialien und Energiekosten, soweit diese für die angebotenenProdukte relevant sind.Die Mengenangaben im Preisblatt beziehen sich auf die Maximallaufzeit des Vertrages, einschließlich allerVerlängerungsoptionen. Auch als optional gekennzeichnete Preispositionen fließen in die Wertung ein, sofernsie verpflichtend anzubieten sind (Pflichtoptionen).
Dieses Los umfasst die Beschaffung von Public Displays ( offene Herstellerwahl) unterschiedlicher Leistungsklassen inklusive zugehöriger Software, Zubehör sowie ergänzender Dienstleistungen wie Montage, Inbetriebnahme, Schulung und Support. Die Herstellerwahl ist grundsätzlich offen, mit der Ausnahme, dass Produkte des Herstellers ViewSonic im Rahmen dieses Loses nicht angeboten werden dürfen, da diese bereits Gegenstand des produktbezogenen Loses 1 sind.
Der Wertungspreis P wird aus den Preisangaben der Anlage "Preisblatt" des jeweiligen Loses berechnet. Die Preisangaben basieren auf dem vom Bieter angegebenen Festpreisen gemäß Angebot. Der Wertungspreis dient ausschließlich der vergleichenden Angebotsbewertung und beinhaltetkalkulatorische Anteile für Bereitstellung, Betrieb und Entsorgung. Betriebskosten umfassen insbesondereWartung, Instandhaltung, Verbrauchsmaterialien und Energiekosten, soweit diese für die angebotenenProdukte relevant sind.Die Mengenangaben im Preisblatt beziehen sich auf die Maximallaufzeit des Vertrages, einschließlich allerVerlängerungsoptionen. Auch als optional gekennzeichnete Preispositionen fließen in die Wertung ein, sofernsie verpflichtend anzubieten sind (Pflichtoptionen).
Die Anlage "Kriterienkatalog" enthält die bewertungsrelevanten B-Kriterien. Aus der Bewertung der B-Kriterien ergibt sich die Leistungspunktzahl. Die Gewichtung der einzelnen B-Kriterien kann dem jeweiligen Kriterienkatalog entnommen werden.Die Wertung der Angebote erfolgt gemäß § 58 Abs. 2 VgV. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Bewertung der Angebote zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode nach UfAB 2018 unter Anwendung der Gewichtung 80% Preis / 20% Leistung. Bei wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten entscheidet die höhere Leistungspunktzahl. Besteht Gleichstand, erfolgt die Zuschlagserteilung durch Los gemäß den vergaberechtlichen Bestimmungen.
Gegenstand dieses Loses ist die Beschaffung interaktiver Display-Systeme der Prowise Touchscreen-Serie (Modelle: Touchscreen Ten, Ultra, Max) inklusive Zubehör und ergänzender Dienstleistungen. Die Ausschreibung ist produktbezogen und auf die Prowise-Serie beschränkt, um die Kompatibilität mit der bestehenden Infrastruktur, insbesondere der Cloud-Management-Software Prowise Control und dem integrierten Lernsoftware-Ökosystem, sicherzustellen. Die einheitliche Produktlinie gewährleistet Betriebssicherheit, konsistente Systempflege und wirtschaftliche Wartungsstrukturen
Dieses Los umfasst die Beschaffung interaktiver Displays unterschiedlicher Leistungsklassen inklusive zugehöriger Software, Zubehör sowie ergänzender Dienstleistungen wie Montage, Inbetriebnahme, Schulung und Support. Die Herstellerwahl ist grundsätzlich offen, mit der Ausnahme, dass Produkte des Herstellers Prowise im Rahmen dieses Loses nicht angeboten werden dürfen, da diese bereits Gegenstand des produktbezogenen Loses 3 sind.
Der Wertungspreis P wird aus den Preisangaben der Anlage "Preisblatt" des jeweiligen Loses berechnet. Die Preisangaben basieren auf dem vom Bieter angegebenen Festpreisen gemäß Angebot.Der Wertungspreis dient ausschließlich der vergleichenden Angebotsbewertung und beinhaltetkalkulatorische Anteile für Bereitstellung, Betrieb und Entsorgung. Betriebskosten umfassen insbesondereWartung, Instandhaltung, Verbrauchsmaterialien und Energiekosten, soweit diese für die angebotenenProdukte relevant sind.Die Mengenangaben im Preisblatt beziehen sich auf die Maximallaufzeit des Vertrages, einschließlich allerVerlängerungsoptionen. Auch als optional gekennzeichnete Preispositionen fließen in die Wertung ein, sofernsie verpflichtend anzubieten sind (Pflichtoptionen).
Dieses Los umfasst die Lieferung von Schwarz-Weiß-Druckern unterschiedlicher Leistungsklassen, die den Anforderungen der öffentlichen Verwaltung entsprechen, insbesondere im Bereich der Personenstandsverwaltung. Bestandteil des Loses sind zudem das erforderliche Zubehör, Verbrauchsmaterialien sowie ergänzende Dienstleistungen wie Installation, Inbetriebnahme, Schulungen und Wartung über die gesamte Vertragslaufzeit. Die Herstellerwahl ist grundsätzlich offen.
Die Wertung der Angebote erfolgt gemäß § 58 Abs. 2 VgV. Die Bewertung der Angebote richtet sich ausschließlich nach dem Preis. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis im Wettbewerb erhält den Zuschlag.Bei wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten entscheidet das Los.Der Wertungspreis dient ausschließlich der vergleichenden Angebotsbewertung und beinhaltetkalkulatorische Anteile für Bereitstellung, Betrieb und Entsorgung. Betriebskosten umfassen insbesondereWartung, Instandhaltung, Verbrauchsmaterialien und Energiekosten, soweit diese für die angebotenenProdukte relevant sind.Die Mengenangaben im Preisblatt beziehen sich auf die Maximallaufzeit des Vertrages, einschließlich allerVerlängerungsoptionen. Auch als optional gekennzeichnete Preispositionen fließen in die Wertung ein, sofernsie verpflichtend anzubieten sind (Pflichtoptionen).
Der Wertungspreis wird aus den Preisangaben der Anlage "Preisblatt" des jeweiligen Loses berechnet. Die Preisangaben basieren auf dem vom Bieter angegebenen Festpreisen gemäß Angebot.
Dieses Los umfasst die Lieferung von Farbdruckern unterschiedlicher Leistungsklassen, die den Anforderungen der öffentlichen Verwaltung entsprechen, insbesondere im Bereich der Einwohnerverwaltung. Bestandteil des Loses sind das erforderliche Zubehör, Verbrauchsmaterialien sowie ergänzende Dienstleistungen wie Installation, Inbetriebnahme, Schulungen und Wartung über die gesamte Vertragslaufzeit bzw. optional. Die Herstellerwahl ist grundsätzlich offen.
Der Wertungspreis wird aus den Preisangaben der Anlage "Preisblatt" des jeweiligen Loses berechnet. Die Preisangaben basieren auf dem vom Bieter angegebenen Festpreisen gemäß Angebot. Der Wertungspreis dient ausschließlich der vergleichenden Angebotsbewertung und beinhaltet kalkulatorische Anteile für Bereitstellung, Betrieb und Entsorgung. Betriebskosten umfassen insbesondere Wartung, Instandhaltung, Verbrauchsmaterialien und Energiekosten, soweit diese für die angebotenen Produkte relevant sind.Die Mengenangaben im Preisblatt beziehen sich auf die Maximallaufzeit des Vertrages, einschließlich allerVerlängerungsoptionen. Auch als optional gekennzeichnete Preispositionen fließen in die Wertung ein, sofern sie verpflichtend anzubieten sind (Pflichtoptionen).
Dieses Los umfasst die Lieferung von Farbdruckern mit erweiterten Funktionen wie Drucken, Scannen, Kopieren und Faxen. Die Geräte müssen eine hohe Druck-, Scan- und Kopierqualität bieten, über Netzwerkfähigkeit und Duplexeinheiten für beidseitigen Druck verfügen. Bestandteil des Loses sind zudem das erforderliche Zubehör, Verbrauchsmaterialien sowie ergänzende Dienstleistungen wie Installation, Inbetriebnahme, Schulungen und Wartung über die gesamte Vertragslaufzeit bzw. optional. Die Herstellerwahl ist grundsätzlich offen.
Der Wertungspreis wird aus den Preisangaben der Anlage "Preisblatt" des jeweiligen Loses berechnet. Die Preisangaben basieren auf dem vom Bieter angegebenen Festpreisen gemäß Angebot.Der Wertungspreis dient ausschließlich der vergleichenden Angebotsbewertung und beinhaltet kalkulatorische Anteile für Bereitstellung, Betrieb und Entsorgung. Betriebskosten umfassen insbesondere Wartung, Instandhaltung, Verbrauchsmaterialien und Energiekosten, soweit diese für die angebotenen Produkte relevant sind.Die Mengenangaben im Preisblatt beziehen sich auf die Maximallaufzeit des Vertrages, einschließlich allerVerlängerungsoptionen. Auch als optional gekennzeichnete Preispositionen fließen in die Wertung ein, sofern sie verpflichtend anzubieten sind (Pflichtoptionen).
Dieses Los umfasst die Lieferung von Schwarz-Weiß- und Farbdruckern sowie Multifunktionsgeräten (MFP) in verschiedenen Geräte- und Leistungsklassen, die den Anforderungen der öffentlichen Verwaltung entsprechen. Bestandteil des Loses sind das erforderliche Zubehör, Verbrauchsmaterialien sowie ergänzende Dienstleistungen wie Installation, Inbetriebnahme, Schulungen und Wartung über die gesamte Vertragslaufzeit. Darüber hinaus sind zwei Abrechnungs- und Servicemodelle anzubieten: Variante 1: Pauschalgebühr (Kauf+ Service-Pauschalgebühr) Variante 2: Wartungsvertrag (Kauf+ All-In-Wartungsvertrag) Nur Bieter, die beide Modelle vollständig anbieten, sind zur Vergabe zugelassen. Der Auftraggeber entscheidet bei jedem Einzelabruf, welches Modell genutzt wird. Die Herstellerwahl ist grundsätzlich offen.
Für Los 8 wird der Wertungspreis P aus zwei möglichen Varianten des Abrechnungs- und Servicemodells ermittelt. Dabei fließen die Preisangaben wie folgt in die Berechnung ein:- Variante 1: Gewichtung 70 %- Variante 2: Gewichtung 30 %Die Berechnung erfolgt auf Basis der Festpreise gemäß Angebot, wie im Preisblatt des Loses angegeben. Der so ermittelte Wertungspreis dient ausschließlich der vergleichenden Angebotsbewertung und umfasst kalkulatorische Anteile für Bereitstellung, Betrieb und Entsorgung. Betriebskosten beinhalten insbesondereWartung, Instandhaltung, Verbrauchsmaterialien und Energiekosten, soweit diese für die angebotenen Produkte relevant sind.Der Wertungspreis dient ausschließlich der vergleichenden Angebotsbewertung und beinhaltetkalkulatorische Anteile für Bereitstellung, Betrieb und Entsorgung. Betriebskosten umfassen insbesondereWartung, Instandhaltung, Verbrauchsmaterialien und Energiekosten, soweit diese für die angebotenenProdukte relevant sind.Die Mengenangaben im Preisblatt beziehen sich auf die Maximallaufzeit des Vertrages, einschließlich allerVerlängerungsoptionen. Auch als optional gekennzeichnete Preispositionen fließen in die Wertung ein, sofernsie verpflichtend anzubieten sind (Pflichtoptionen).