Kauf von drei fabrikneuen Vollfarb-Einzelblatt-Drucksystemen mit allen zur Erfüllung der Leistungsanforderung erforderlichen Komponenten (Hardware und Software) inklusive Lieferung, Aufstellung, Integration in die vorhandene Infrastruktur, Schulung und Einweisung von Mitarbeitern des Auftraggebers sowie die anschließende Instandhaltung.
Kauf von drei fabrikneuen Vollfarb-Einzelblatt-Drucksystemen mit allen zur Erfüllung der Leistungsanforderung erforderlichen Komponenten (Hardware und Software) inklusive Lieferung, Aufstellung, Integration in die vorhandene Infrastruktur, Schulung und Einweisung von Mitarbeitern des Auftraggebers sowie die anschließende Instandhaltung.Eine Druckgeschwindigkeit zwischen mindestens 70 DIN A4 Seiten pro Minute bis maximal 150 DIN A4 Seiten, Simplex und einer Auflösung von 2.400 x 2.400 dpi, pro Minute wird vorausgesetzt. Die jährliche Laufleistung für jedes Gerät muss mind. 2.700.000 und maximal 3.500.000 Seiten betragen. Die Drucksysteme sollen spätestens in KW 46/2025 betriebsbereit sein und abgenommen werden können.Der anschließende Full-Service-Vertrag soll über eine Laufzeit von 4 Jahren mit der Option zweimaliger Verlängerungen von je einem Jahr abgeschlossen werden.
Der Full-Service-Vertrag soll mit der Option zweimaliger Verlängerungen von je einem Jahr abgeschlossen werden.
Die Bewertung erfolgt nach dem Kriterium des niedrigsten Preises.
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB wie folgt: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Frist zur Angebotsabgabe endet in diesem Verfahren gemäß Ziffer IV.2.2), so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt werden müssen."
Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen bzw. zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen(vgl. § 56 Abs. 1 VgV). Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
1) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.2) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) 3) Scientology - Schutzerklärung 4) Eigenerklärung im Zusammenhang mit Russland-Sanktionen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Eigenerklärung über das Bestehen einerHaftpflichtversicherung
Angaben zum Umsatz (in EUR) des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen GeschäftsjahrenHinweis: Neu gegründete Unternehmen, die den Nachweis noch nicht oder nicht vollständig erbringen können, haben darauf hinzuweisen und entsprechende andere Unterlagen (z.B. Unternehmensplanungen) vorzulegen, die eine Beurteilung in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht zulassen.
Angaben zum Umsatz (in EUR) des Unternehmens bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in den letzten drei abgeschlossenen GeschäftsjahrenHinweis: Neu gegründete Unternehmen, die den Nachweis noch nicht oder nicht vollständig erbringen können, haben darauf hinzuweisen und entsprechende andere Unterlagen (z.B. Unternehmensplanungen) vorzulegen, die eine Beurteilung in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht zulassen.
Eigenerklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen Beschäftigten und die Anzahl für die ausgeschriebene Leistung qualifizierten Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Hinweis: Neu gegründete Unternehmen, die den Nachweis noch nicht oder nicht vollständig erbringen können, haben darauf hinzuweisen und entsprechende andere Unterlagen (z.B. Unternehmensplanungen) vorzulegen, die eine Beurteilung in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht zulassen.
Die Leistungsfähigkeit ist durch mind. 2 Referenzaufträge der wesentlichen in den letzten Jahren erbrachten Lieferungen und Leistungen, die nach Art und Menge mit dieser Ausschreibung vergleichbar sind, nachzuweisen. Idealerweise sollte wenigstens eine Referenz aus einem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre angeführt werden. Zur Darstellung der Referenzen ist die Vorlage des Auftraggebers zu verwenden.Als vergleichbar werden Leistungen angesehen, die folgende Anforderungen erfüllen:- Beschaffung und Installation eines fabrikneuen Vollfarb-Einzelblatt-Drucksystems im vergleichbaren Umfang.Die Darstellung enthält folgende Angaben:1) Name und Anschrift des Referenzgebers einschließlich Ansprechpartner (Abteilung, Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Die Angabe einer auskunftsbefähigten Kontaktperson mit Kontaktdaten ist zur Verifizierung der Angaben unbedingt erforderlich. Der Datenschutz wird gewahrt. Bei Nichtangabe ist die Referenz unvollständige und somit nicht bewertbar.2) Aussagekräftige Beschreibung der Leistung3) Zeitraum der Leistungserbringung Hinweis: Auf die Angaben in der Referenzabfrage kann insoweit nicht verzichtet werden.Der Auftraggeber behält sich im Rahmen der Angebotsprüfung/-wertung eine Nachfrage bei den angegebenen Referenzen ausdrücklich vor. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten oder Angaben von weniger als zwei Referenzen, können zum Ausschluss des Vergabeverfahrens führen.
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Bei Angebotsabgabe ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.