Der Auftraggeber plant, seine Servicezeiten auszuweiten, um seinen Kunden eine kontinuierliche Unterstützung zu bieten. Besonders in Randzeiten und samstags sollen fachlich fundierte Lösungen angeboten werden, die über reine Erreichbarkeit hinausgehen und auch den 2nd-Level-Support umfassen.
Der Auftraggeber plant, seine Servicezeiten auszuweiten, um seinen Kunden eine kontinuierliche Unterstützung zu bieten. Besonders in Randzeiten und samstags sollen fachlich fundierte Lösungen angeboten werden, die über reine Erreichbarkeit hinausgehen und auch den 2nd-Level-Support umfassen.Der Service soll sicherstellen, dass den Kunden jederzeit eine ergänzende Kontaktoption zur Verfügung steht, und der kontinuierliche Betrieb der IT-Services gewährleistet ist. Der beauftragte Dienstleister übernimmt die Verantwortung für den 24/7-Support und gewährleistet die Einhaltung der Service Level Agreements (SLA). Dies wird durch qualifiziertes Personal, moderne Technologien und professionelle Strukturen sichergestellt.Der Service wird in mehreren Phasen eingeführt und umfasst Kontaktkanäle wie Telefon, E-Mail, Ticket-System und Chatbot. Wichtige Anforderungen sind Fachkompetenz, Flexibilität und hohe Datensicherheit.Durch den 24/7-Support sollen Betriebsunterbrechungen minimiert, eine schnelle Reaktion auf Störungen gewährleistet und die Zufriedenheit der Anwender durch optimierte Serviceprozesse erhöht werden.Es wurde für die Ausschreibung ein Gesamtbedarf für 2025-2028 von ca. 2.250 Personentagen (PT) ermittelt. Ein PT entspricht 8 Arbeitsstunden.Eine zeitliche Verteilung des Bedarfs auf den jeweiligen Monat ist auftraggeberseitig nicht planbar. Der Auftraggeber geht von durchschnittlich 100 Anfragen (Tickets) pro Monat aus.Weitere Informationen zum Leistungsumfang, Schwerpunkte des Leistungsumfangs und wichtige Anforderungen an den Service, können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Im Rahmen der vierten Wertungsstufe wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB, § 58 VgV das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt nach dem Kriterium des niedrigsten Preises. Maßgebend hierfür ist der Bewertungspreis, der sich aus den Angaben der Bieter im Preisblatt ergibt. Die Abgabe eines Angebots gilt als rechtsverbindliche Zusage für die Erbringung der Leistung.Bei fehlenden Preisangaben wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV ausgeschlossen. Alle Preise sind kaufmännisch zu runden und mit 2 Nachkommastellen anzugeben.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen bzw. zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen(vgl. § 56 Abs. 1 VgV). Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
auf § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV wird verwiesen.Die nachfolgend geforderten Eignungsnachweise sind mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014 (5) Scientology-Schutzerklärung.
Eigenerklärung bezüglich der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz aus der Durchführung von vergleichbaren Dienstleistungen in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich (2022, 2023, 2024) sind. Für die Angabe der Mitarbeiter, die in den letzten drei Jahren für die ausgeschriebene Leistung qualifiziert waren, müssen Angaben zu den Profilgruppen gemacht werden.
Eigenerklärung über die Ausführungen von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, der letzten drei Jahre. Es müssen mindestens zwei Referenzen angegeben werden. Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer) - Projektbeschreibung (Angaben über die erbrachten Dienstleistungen) - Leistungszeitraum (MM.JJJJ - MM.JJJJ) - Umfang der Referenzleistung (durchschnittliche Anzahl von Anfragen/Ticket pro Monat) Als mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar gelten Referenzen, die folgende Mindestanforderungen erfüllen: Gegenstand der Referenz müssen Telefonservice-/Supportleistungen in der Kundenbetreuung sein. Die Leistungen müssen im IT-Umfeld erbracht worden sein, d.h. der Support muss auf IT-Produkte bezogen sein. Die Leistungen müssen über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten ununterbrochen erbracht worden sein. Das Leistungsvolumen muss mindestens durchschnittlich 80 Anfragen pro Monat betragen. Die Referenz muss aus den letzten drei Jahren stammen.
Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 5 Mio. für Personenschäden, EUR 2,5 Mio. für Sachschäden sowie EUR 100.000 bei Obhuts- und Bearbeitungsschäden (jeweils zweifach maximiert) oder Eigenerklärung, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
Am 1. Juli 2013 ist das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG)in Kraft getreten. Danach dürfen öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert von EUR 20.000,00 (netto) nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, die Tariftreuepflichten nach§ 3 LTMG zu erfüllen und die Zahlung des Mindestentgelts nach § 4 LTMG zu gewährleisten. Bei der Angebotsabgabe ist eine schriftliche Verpflichtungserklärung des Bieters gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 (Tariftreueerklärung) sowohl für den Bieter als auch für die Nachunternehmen und Verleihunternehmen, die der Bieter bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen einbinden möchte, abzugeben. Hierzu sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Erklärungen zu verwenden. Darüber hinaus sind die Vorgaben des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) zu beachten.