Ausgeschrieben wird die Bereitstellung und der Betrieb eines Enterprise Mobility Management (EMM) Systems zur zentralen Verwaltung mobiler Endgeräte über deren gesamten Lebenszyklus (Rollout, Updates, Stilllegung).
Ausgeschrieben wird die Bereitstellung und der Betrieb eines Enterprise Mobility Management (EMM) Systems zur zentralen Verwaltung mobiler Endgeräte über deren gesamten Lebenszyklus (Rollout, Updates, Stilllegung). Die Lösung muss folgende Funktionen bündeln: -Mobile Device Management (MDM) -Mobile Application Management (MAM) -Mobile Content Management (MCM) -Mobile Information Management (MIM) Das System soll -Bestände, Einstellungen und Nutzung aller Geräte zentral einsehen -Compliance mit Unternehmensrichtlinien sicherstellen -Geschäftskritische Daten durch Verschlüsselung, Containerisierung oder vergleichbare Techniken schützen -Fehlerursachenanalyse und Fernzugriff zur Störungsbehebung ermöglichen Die Lösung muss mandantenfähig sein und sowohl die KOMM.ONE-eigenen Geräte als auch die Geräte der Kunden (aktuell ca. 250 Mandanten mit 18.500 Endgeräten) separat verwalten. Sie ist unbegrenzt skalierbar, um mit steigender Mandanten- und Geräteanzahl mitzuwachsen. Zwei technisch gleichwertige Leistungsszenarien sind zugelassen: -Variante A: Weiterbetrieb der bestehenden On-Premises-Lösung Ivanti EPMM -Variante B: Komplettmigration zu einer alternativen MDM-Lösung inkl. Umzugsprojekt.
Der Rahmenvertrag kann um weitere 12 Monate verlängert werden.
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB wie folgt: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Frist zur Angebotsabgabe endet in diesem Verfahren gemäß Ziffer IV.2.2),so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt werden müssen."
Die Vergabestelle behält sich vor, die Bewerber im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen bzw. zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen(vgl. § 56 Abs. 1 VgV). Ein Anspruch der Bewerber hierauf besteht nicht.
1) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) 2) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB 3)Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 (1) GWB 4) Eigenerklärung im Zusammenhang mit Russland-Sanktionen
Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
Der Bewerber sichert zu, dass die Haftung durch eine Versicherung abgedeckt ist, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht und der AN über eine Haftpflichtversicherung gem. Ziffer 19.1 EVB-IT System-AGB verfügt.
Angaben zum Umsatz (in EUR) des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Eigenerklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen Beschäftigten und die Anzahl der für die ausgeschriebene Leistung qualifizierten Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Nachweis durch mindestens zwei Referenzprojekte mit vergleichbarer Komplexität (MDM, Migration, Kundenstruktur); Bewertung nach Anzahl, Umfang und Relevanz.Die Bewertung der Referenzen wird wie folgt durchgeführt:0 Punkte: Weniger als zwei oder nicht vergleichbare Referenzen 10 Punkte: Einzelne Referenzen, geringe Vergleichbarkeit oder unzureichende Darstellung 25 Punkte: Mehrere Referenzen, teilweise vergleichbar, nachvollziehbar beschrieben 40 Punkte: Mindestens 3 sehr gut vergleichbare Referenzen (MDM, Migration, Kundenstruktur), detailliert und qualitativ hochwertig
Nachweis durch Referenzen im öffentlichen Sektor; Bewertung nach Anzahl und Qualität der Projekte.Die Bewertung dieser Referenzen wird wie folgt durchgeführt:0 Punkte: Keine relevanten Referenzen im öffentlichen Sektor 5 Punkte: Einzelne Referenzen, geringe Aussagekraft 12 Punkte: Mehrere Referenzen, überwiegend nachvollziehbar und relevant 20 Punkte: Mehrere einschlägige Referenzen im öffentlichen Bereich, hohe Qualität und Relevanz
Lebensläufe, Zertifikate, Rollenverteilung; Bewertung nach Erfahrung, MDM-Kompetenz, Schulungserfahrung.Die Bewertung wird wie folgt durchgeführt:0 Punkte: Keine oder unzureichende Angaben zur Qualifikation 5 Punkte: Grundlegende Angaben, aber deutliche Lücken in Erfahrung oder Zertifikaten 12 Punkte: Projektteam mit solider MDM-Erfahrung, teilweise Zertifikate, Rollenverteilung erkennbar 20 Punkte: Projektteam mit hoher MDM-Kompetenz, relevanten Zertifikaten, klarer Rollenverteilung und Schulungserfahrung
Darstellung der personellen und technischen Ressourcen für Projektumsetzung; Bewertung nach Realisierbarkeit und Skalierbarkeit.Die Bewertung wird wie folgt durchgeführt:0 Punkte: Keine oder unklare Angaben zur Verfügbarkeit 3 Punkte: Allgemeine Angaben, eingeschränkte Detailtiefe 7 Punkte: Realistische Planung, aber mit kleineren Lücken 10 Punkte: Vollständig nachvollziehbare, realistische und skalierbare Ressourcenplanung
Eigenerklärungen zu Umweltstandards, technologische Weiterentwicklung, Herstellerunabhängigkeit.Die Bewertung dieser Darstellung wird wie folgt durchgeführt:0 Punkte: Keine Angaben oder nicht belegbare Aussagen 3 Punkte: Allgemeine Aussagen ohne konkrete Nachweise 7 Punkte: Teilweise konkrete Maßnahmen, nachvollziehbar dargestellt 10 Punkte: Klare, belegbare Maßnahmen zu Umweltstandards, technologische Weiterentwicklung und Herstellerunabhängigkeit
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Bei Angebotsabgabe ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.