Verfahrensangaben

Suse Linux

VO: VgV Vergabeart: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

civillent GmbH
HRB352440 (AG Stuttgart)
Carl-Zeiss-Str. 15
72770
Reutlingen
Deutschland
DE141
vergabestelle@komm.one
+49 7121956-0

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE123
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926873-0
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE123
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926873-0
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Beschaffung einer Subscription mit der SUSE Software Solutions Ireland Ltd, für (weitere) vier Jahre 2026 bis 2030 und Verlängerung um jeweils ein Jahr

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Mit dem angestrebten Rahmenvertrag sichert sich die Komm.ONE / Civillent GmbH Vorteile als öffentlicher Großkunde.

Weitere wichtige Punkte für den Rahmenvertrag:
- festgeschriebener Rabattsatz auf alle Suse Produkte
- eingeräumte Hosting Rechte
- TrueUP Regelung, damit erhält die Komm.ONE eine höhere Auditsicherheit.

Umfang der Auftragsvergabe

1,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4

siehe dort

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Carl-Zeiss-Str. 15
72770
Reutlingen
Deutschland
DE141

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Die vergebenen Auftragswerte werden gemäß § 39 Absatz 6 Nr. 3 und 4 VgV nicht veröffentlicht. Der Betrag von 1 Euro dient lediglich als Platzhalter.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Begründung der Direktvergabe

Der Auftrag kann aus Gründen des Schutzes anderer Ausschließlichkeitsrechte, darunter auch Rechte des geistigen Eigentums, die sich von den in Artikel 5 Absatz 10 der Richtlinie 2014/23/EU definierten Rechten unterscheiden, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden

In den Vorgängerorganisation (KomIT URS und KIVBF) wurde bereits eine Alternative zum Microsoft Server Betriebssystem gesucht, um die Abhängigkeit von Microsoft zu reduzieren.
Strategisch wichtig ist es für die Komm.ONE mit mehreren Betriebssystemen zu arbeiten und eine künftige Abhängigkeit (vendor lock) in jedem Fall zu verhindern, daher wurde entschieden die lizenz- und damit kostenfreie Open Source Server von Suse auch einzusetzen.
Für die Subskription herrscht kein Wettbewerb im Sinne des Lit. b). Die Beschaffung muss über einen von Suse definierten Erfüllungsgehilfen erfolgen.
Die Auswahl des Open Source Server Betriebssysteme Suse wurde strategisch anhand des Vergleichs mit mehreren Anbietern bereits in der Vergangenheit getroffen. Es werden mehrere Anbieter eingesetzt.
Nunmehr gibt es nicht die Möglichkeit einer Auswahl, sondern nur das Aufgeben der Open Source Betriebssysteme von Suse. Dazu besteht kein Anlass.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

---

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

---
Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB wie folgt: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Frist zur Angebotsabgabe endet in diesem Verfahren gemäß Ziffer IV.2.2), so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt werden müssen."

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Angaben zum Auftrag

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

SUSE Software Solutions Ireland Ltd
98-572-6225
Großunternehmen
38/39 Fitzwilliam Square, West
D02 NX53
Dublin
Irland
IE061
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

28.05.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

1,00
EUR

Angaben zum Angebot

NN