Verfahrensangaben

RV Lieferung Wahlkuverts 2027 - 2030

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
09.10.2026
19.10.2026 10:00 Uhr
19.10.2026 10:05 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

civillent GmbH
HRB352440 (AG Stuttgart)
Carl-Zeiss-Str. 15
72770
Reutlingen
Deutschland
DE141
vergabestelle@komm.one
+49 7121956-0

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE123
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926873-0
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

30199230-1
30199710-0
30199711-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Abschluss eines Rahmenvertrages mit max. 3 geeigneten Bietern über den Kauf und die Lieferung von Wahlkuverts.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Abschluss eines Rahmenvertrages mit max. 3 geeigneten Bietern über den Kauf und die Lieferung von geschätzten 20.000.000 Wahlkuverts in mehreren Abrufen für den Auftraggeber. Der Vertrag beginnt zum 01.01.2027 und endet spätestens am 31.12.2030.

Durch den Abschluss des Vertrages mit mehreren Teilnehmern soll eine zuverlässige Versorgung mit den benötigten Kuverts über die Vertragslaufzeit gesichert werden. Der Abruf, im Sinne von Einzelaufträgen erfolgt bedarfsbezogen.

Die 3 ausgewählten Bieter müssen während der gesamten Vertragslaufzeit zur Durchführung von Einzelaufträgen zur Verfügung stehen. Der Einzelauftrag erfolgt nach dem im Rahmenvertrag festgelegten Bedingungen und insbesondere im Wege eines Miniwettbewerbs zwischen den Rahmenvertragspartnern. Das genaue Prozedere ist in der Anlage Verfahrensleitfaden und in der Leistungsbeschreibung beschrieben.

Umfang der Auftragsvergabe

265.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Carl-Zeiss-Str. 15
72770
Reutlingen
Deutschland
DE141

Anlieferorte gemäß Leistungsbeschreibung sind:

civillent GmbH
Schulze-Delitzsch-Weg 28
89079 Ulm

civillent GmbH
Pfannkuchstraße 4
76185 Karlsruhe

civillent GmbH
Maria-Probst-Straße 15
69115 Heidelberg

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Unter der Voraussetzung, dass die Bemusterung der Ware (Punkt 4 der Leistungsbeschreibung) erfolgreich abgeschlossen wurde und das Angebot zuschlagsfähig ist, erfolgt die Wertung der Angebote zu 100 % nach dem Preis. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält den 1. Rang. Die weiteren Angebote werden entsprechend der Höhe des angebotenen Preises auf den nachfolgenden Rängen eingeordnet.

Weiterführende Informationen zur Wertung können dem Verfahrensleitfaden entnommen werden.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

3
265.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Abschluss eines Rahmenvertrages mit max. 3 geeigneten Bietern. Die Lieferung erfolgt in mehreren Abrufen über den gesamten Vertragszeitraum in Form von Einzelaufträgen. Diesen Einzelaufträgen ist ein Miniwettbewerb vorgelagert. Der genaue Ablauf des Prozedere kann dem Verfahrensleitfaden entnommen werden.

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


DTVP Vergabeplattform

https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYDBY5V0

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB wie folgt: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Frist zur Angebotsabgabe endet in diesem Verfahren gemäß Ziffer IV.2.2), so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt werden müssen."
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB wie folgt: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Frist zur Angebotsabgabe endet in diesem Verfahren gemäß Ziffer IV.2.2), so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt werden müssen."
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB wie folgt: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Frist zur Angebotsabgabe endet in diesem Verfahren gemäß Ziffer IV.2.2), so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt werden müssen."

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigenaufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen bzw. zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 1 VgV). Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Die Leistungsfähigkeit ist durch mind. 3 Referenzaufträge der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die nach Art und Menge mit dieser Ausschreibung vergleichbar sind, nachzuweisen. Eine dieser Referenzen muss die Umsetzung eines Großprojektes enthalten. Die genauen Anforderungen können der Anlage 05_Eigenerklärungen und Nachweise entnommen werden.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB in Verbindung mit § 44 VgV hat der Bieter zum Nachweis seiner Befähigung zur Berufsausübung einen Handelsregisterauszug beizulegen bzw. einen Nachweis zu erbringen, dass der Bieter im Berufs oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Es genügt eine nicht beglaubigte Kopie. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein. Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Nachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben.

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Anzugeben sind dabei der Gesamtumsatz des Unternehmens.

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Anzugeben ist der Umsatz des Unternehmens über Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren sind.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Mitarbeiterzahlen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Anzugeben sind dabei die Mitarbeiterzahlen des gesamten Unternehmens, sowie die Zahl der Mitarbeiter, die für die zu erbringende Leistung qualifiziert sind.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Der Bieter hat eine in Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU aktuell bzw. zum Vertragsbeginn abgeschlossen und sichert zu, dass dieser Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertrages aufrechterhalten wird - mindestens aber bis zur Verjährung der Mängelansprüche.

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Alle Personen, die im Kundenkontakt stehen, müssen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen (Sprachniveau C1 nach dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen").

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Gemäß Punkt 4 der Leistungsbeschreibung wird vor Zuschlagserteilung eine Bemusterung der Kuverts vorgenommen, um die Lauffähigkeit zu testen. Voraussetzung ist, dass die Artikel störungsfrei im System (siehe Leistungsbeschreibung Punkt 2.2) laufen. Dabei werden folgende Kriterien getestet:

- Einwandfreier Zustand der Lieferung
- Kuvert-Lauf in der eingesetzten Hardware bei Höchstgeschwindigkeit
- Kuvert-Lauf in der eingesetzten Hardware bei Normalgeschwindigkeit
- Prüfung der randnahen Verklebung
- Prüfung auf einwandfreie Lesung DMC
- Saubere und gleichmäßige Seitenverklebung
- Keine Klebstoffreste im Innenbereich
- Gleichmäßige Gummierung
- Klappen dürfen nicht vorzeitig haften
- Kein Doppeleinzug
- Korrekte Verschließung
- Einhaltung aller technischen Spezifikationen

Kommt es zu Störungen beim Testlauf wird das entsprechende Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Der Bieter hat eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer marktüblichen Deckungssumme aktuell bzw. zum Vertragsbeginn vorzulegen, welche, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird, nicht das Rückrufrisiko oder Straf- oder ähnliche Schäden abzudecken braucht. Der Auftragnehmer wird auf Verlangen des Auftraggebers jederzeit eine Kopie der Haftpflichtpolice zusenden.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Vorgaben der Vergabeunterlagen i. V. m. dem Bieterfragekatalog und dem eingereichten Angebot des Bieters sind zwingend bei der Ausführung des Auftrages zu beachten.

Die Qualität der angebotenen Ware, welche im Zuge der Testung bestätigt wurde, ist über die gesamte Vertragslaufzeit vollständig aufrecht zu erhalten. Sollte es dennoch zu Änderungen in der Produktion kommen, ist der Auftraggeber unverzüglich vor deren
Umsetzung, auch außerhalb eines aktuell durchzuführenden Einzelauftrages, von seinen Rahmenvertragspartnern darüber zu informieren. Die Zustimmungspflicht nach dem Liefervertrag bleibt unberührt. Er behält sich das Recht vor, die Kuverts einer erneuten
Prüfung anhand der vorgegebenen Kriterien zu unterziehen. Sollte nach dieser die geforderte Qualität nicht mehr gegeben sein, wird dieser Rahmenvertragspartner nicht zu weiteren Miniwettbewerben eingeladen, solang nicht durch Nachbesserung und erneute Prüfung
die Qualität wieder zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung