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Verfahrensangaben

SOC SIEM 8com

VO: VgV Vergabeart: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

civillent GmbH
HRB352440 (AG Stuttgart)
Carl-Zeiss-Str. 15
72770
Reutlingen
Deutschland
DE141
vergabestelle@komm.one
+49 7121956-0

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE123
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926873-0
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE123
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926873-0
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72000000-5
48000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Durch die strategische Umsetzung von Cyber-Sicherheitsmaßnahmen unterstützt 8COM seine Kunden bei der Erhöhung ihres Cybersicherheitsniveaus. Neben Managed Security Services wie Vulnerability Management und SOC-as-a-Service-Dienstleistungen gehören auch Maßnahmen zur Mitarbeiter-sensibilisierung (Awareness) zum Portfolio.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

s.o.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Carl-Zeiss-Str. 15
72770
Reutlingen
Deutschland
DE141

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Begründung der Direktvergabe

Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist

Die Komm.ONE unterstützt Kommunen dabei, Aufgaben für Bürger und Gesellschaft zu erfüllen, indem die Leistungsfähigkeit jederzeit sichergestellt wird, digitale Projekte angestoßen und vorwärtsgetrieben, gesetzliche Vorgaben rechtzeitig umgesetzt werden. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf Kommunen in Baden-Württemberg, darüber hinaus ist Komm.ONE aber auch auf dem bundesweiten Markt aktiv.
Die rasch zunehmende und nicht vorhersehbare Bedrohungslage und die sich verschärfenden regulatorischen Vorgaben erhöhen den Schutzbedarf der Komm.ONE und ihren Kunden schlagartig. Das erfordert ein unmittelbares Handeln zur Steigerung des Sicherheitsniveaus. Die Anforderungen sind im Wesentlichen (KO-Kriterium, IT-Grundschutz SOC-Scope, DE-only SOC, Eigenes Personal, SAP-SOC, OT-SOC, ÖD-/KRITIS-Erfahrung).
Die im Rahmen der Markterkundung gewonnenen Informationen und Erkenntnisse wurden mit dem erstellten Anforderungskatalog abgeglichen. Aufgrund der durchgeführten Markterkundung, der zwingenden sicherheitsrelevanten Anforderungen und der Tatsache, dass ausschließlich die 8com Cyber Security GmbH & Co. KG sämtliche KO-Kriterien vollständig erfüllt, ist eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV / § 8 Abs. 4 Nr. 9 UVgO sowohl zulässig als auch notwendig.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
EUR
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt
Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB wie folgt: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Frist zur Angebotsabgabe endet in diesem Verfahren gemäß Ziffer IV.2.2), so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt werden müssen."

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Es handelt sich um eine freiwillige ex-ante Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 GWB, dort steht: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen." Diese Bekanntmachung enthält die erforderlichen Angaben. Der Vertragsschluss erfolgt nach der Wartefrist.

Ergebnis

Angaben zum Auftrag

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Auftrag
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

8com GmbH & Co. KG
HRA 60853 LU
Kleines Unternehmen
Europastraße 32
67433
Neustadt an der Weinstraße
Deutschland
DEB36
info@8com.de
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

18.02.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

20.000.000,00
EUR

Angaben zum Angebot

1