Es wir ein Vertriebspartnervertrag mit der Herstellerin geschlossen:
Die Herstellerin entwickelt und vertreibt eine Unified-Endpoint-Management-Softwarelösung zur zentralen und automatisierten Installation von Betriebssystemen und Applikationen in IT-Umgebungen sowie eine Digital-Employee-Experience-Lösung zur Erfassung von End User Feedback und Performance-Indikatoren sowie die Visualisierung von aktuellen und historischen Daten.Der Vertriebspartner überlässt Endkunden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Standardsoftware zur Nutzung oder nutzt diese selbst im Rahmen von Dienstleistungen für Endkunden.Durch Abschluss dieses Vertrages erhält der Vertriebspartner die Berechtigung, die näher bezeichnete Standardsoftware der Herstellerin nach Maßgabe dieses Vertrages sowie der zugehörigen Anlagen zu vertreiben und zu vermarkten.
Verlängerung
Partnervertriebsvertrag mit Herstellerin
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB wie folgt: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Frist zur Angebotsabgabe endet in diesem Verfahren gemäß Ziffer IV.2.2), so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt werden müssen."