Im Rahmen dieses EU-weiten Offenen Verfahrens soll eine Rahmenvereinbarung über den Bezug von UiPath Lizenzen sowie zugehörige Dienstleistungen geschlossen werden. Die Rahmenvereinbarung soll die Beschaffung sämtlicher UiPath Produkte und Lizenzmodelle ermöglichen und darüber hinaus Dienstleistungen zur Begleitung der Installation, Einrichtung der Plattform, Analyse von Prozesspotenzialen sowie zur Entwicklung und Implementierung von Automatisierungsbots umfassen.
Im Rahmen dieses EU-weiten Offenen Verfahrens soll eine Rahmenvereinbarung über den Bezug von UiPath Lizenzen sowie zugehörige Dienstleistungen geschlossen werden. Die Rahmenvereinbarung soll die Beschaffung sämtlicher UiPath Produkte und Lizenzmodelle ermöglichen und darüber hinaus Dienstleistungen zur Begleitung der Installation, Einrichtung der Plattform, Analyse von Prozesspotenzialen sowie zur Entwicklung und Implementierung von Automatisierung
Der Umfang und die Ausgestaltung der zu vergebenden Leistungen bestimmen sich nach diesem Verfahrensleitfaden inkl. Anlagen, insbesondere den vertraglichen Regelungen und der Leistungsbeschreibung.
1 Die Rahmenvereinbarung verlängert sich 1-mal jeweils um 24 Monate zu denselben Bedingungen, wenn sie nicht mit einer Frist von 6 Monaten zu ihrem Ende durch den Auftraggeber gekündigt wird. Sie endet jedoch spätestens nach 48 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die civillent GmbH agiert als Broker im Rahmen des vorgesehenen Rahmenvereinbarungsmodells.
Abrufberechtigte des zu schließenden Rahmenvertrages sind die Kunden der Komm.ONE AöR oder die Mitglieder des Zweckverbandes 4IT.
Preis
Es ist ein Schulungskonzept und ein Presales-Konzept einzureichen. Die genauen Vorgaben und die Bewertung können den Anlagen 10_Kriterienkatalog und 11_Bewertung Konzepte entnommen werden.
DTVP Vergabeplattform
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB wie folgt: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Frist zur Angebotsabgabe endet in diesem Verfahren gemäß Ziffer IV.2.2), so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt werden müssen."
Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigenaufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen bzw. zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 1 VgV). Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Im Zuge dieses Verfahrens sind vom Bieter insgesamt 4 Referenzen zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einzureichen. Drei dieser Referenzen beziehen sich auf durchgeführte Automatisierungs-UI-Path-Projekte, sowie eine auf durchgeführte Schulungen. Die genauen Anforderungen können der Anlage 05_Eigenerklärungen und Nachweise i. V. m. der Anlage 02_Leistungsbeschreibung zu entnommen werden.
Gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB in Verbindung mit § 44 VgV hat der Bieter zum Nachweis seiner Befähigung zur Berufsausübung einen Handelsregisterauszug beizulegen bzw. einen Nachweis zu erbringen, dass der Bieter im Berufs oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Es genügt eine nicht beglaubigte Kopie. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein. Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Nachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben.
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Anzugeben sind dabei der Gesamtumsatz des Unternehmens, sowie der Umsatz des Unternehmens über Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren sind.
Der Bieter muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von Sach-, Personen- und Vermögensschäden verfügen. Die Mindestdeckung für Sach- und Personenschäden muss 1.000.000 EUR, die Mindestdeckung für Vermögensschäden muss 500.000 EUR, jeweils pro Fall betragen. Eine Deckelung der Beträge auf den doppelten Wert pro Versicherungsjahr ist zulässig. Der Bieter belegt dies durch Vorlage eines zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültigen Versicherungsnachweises oder einer verbindlichen Erklärung einer Versicherung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung über die geforderten Deckungssummen vorliegen wird. In diesem Fall ist dem Auftraggeber das Bestehen des Versicherungsschutzes unverzüglich nach erfolgter Zuschlagserteilung nachzuweisen.
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mitarbeiterzahlen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Anzugeben sind dabei die Mitarbeiterzahlen des gesamten Unternehmens, sowie die Zahl der Mitarbeiter, die für die zu erbringende Leistung qualifiziert sind. Als Mindestanforderung muss der Bieter über 5 Mitarbeiter verfügen, die die angebotene Lösung in Umfang und Art der vorliegenden Ausschreibung supporten können.
Nachweis, dass er Bieter über einen aktuellen Partnerstatus beim Hersteller der angebotenen Produkte verfügt (z.B. Gold-, Silber- oder zertifizierte Partnerstatus) und diesen über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Der Nachweis hat über eine entsprechende Zertifizierung, Erklärung und Erläuterung zu erfolgen, die die Inhalte wiedergeben.
Alle Personen, die im Kundenkontakt stehen, müssen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen (Sprachniveau C1 nach dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen").
Die Vorgaben der Vergabeunterlagen i. V. m. dem Bieterfragekatalog und dem eingereichten Angebot des Bieters sind zwingend bei der Ausführung des Auftrages zu beachten.