Der bestehende Rahmenvertrag zur Beschaffung von Trellix Produkten läuft aus. Im Rahmen dieser Ausschreibung soll ein zuverlässiger und kompetenter Rahmenvertragspartner gefunden werden mit dem ein neuer Rahmenvertrag geschlossen wird. Der Rahmenvertrag soll die Beschaffung sämtlicher Trellix Produkte ermöglichen. Die Grundlage bildet die Standard Preisliste "WESTERN EUROPE COM MSRP PRICE BOOK", im Folgenden "WEC MSRP" genannt.
Die zu beschaffenden Komponenten umfassen hierbei das gesamte Spektrum an Sicherheitslösungen des Herstellers Trellix wie Endpoint Security-, Server Security-, Cloud Security-, Network Security-, Content Security-Produkte, Data Protection usw. Die Beschaffung über einzelne Vergabeakte ist aufgrund der hohen Transaktionshäufigkeit und -komplexität nicht möglich.Mittels des Rahmenvertrages und einer längerfristig angelegten Partnerschaft können durch die standardisierten Verträge und Prozesse Synergieeffekte erzielt werden und somit die optimalen Rahmenbedingungen für die Beschaffung neuer Komponenten sowie die Integration dieser in die verschiedenen komplexen Sicherheitszonen der Infrastruktur geschaffen werden.
Kündigt die Auftraggeberin die bestehende Vereinbarung nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsende, verlängert sich diese jeweils um weitere 12 Monate, maximal 24 Monate.
Günstigstes Angebot
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB wie folgt: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Frist zur Angebotsabgabe endet in diesem Verfahren gemäß Ziffer IV.2.2), so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt werden müssen."
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Bei Angebotsabgabe ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.