Sollten mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sein, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 65 Punkte erreichen. Von diesen 65 Punkten entfallen:
- Maximal 65 Punkte auf die Eignungsunterlagen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, wobei hiervon maximal 20 Punkte auf die Angaben zu Arbeitskräften und maximal 45 Punkte auf die Angaben zu Referenzen entfallen.
Die Gewichtung für die Bewertung zur Angabe der Arbeitskräfte wird wie folgt unterteilt:
mindestens acht festangestellte Architekten (10 Punkte)
mindestens zwölf festangestellte Architekten (15 Punkte)
mindestens 15 festangestellte Architekten (20 Punkte)
Die Gewichtung für die Bewertung der Referenzlage wird wie folgt unterteilt:
- Pro Referenz können maximal 15 Punkte erreicht werden.
Folgende Kriterien fließen in die Wertung ein:
Bauwerkskosten (KG 300+400) netto:
Bauwerkskosten ? 25,00 Mio.EUR 3,0 Pkt
Bauwerkskosten ? 10,00 Mio.EUR 2,0 Pkt
Bauwerkskosten ? 4,00 Mio.EUR 1,0 Pkt
Art der Maßnahme:
Neubau 3,0 Pkt
Erweiterungsbau mit Anschluss an Bestand 2,0 Pkt
Sanierung 1,0 Pkt
Art der Fassade:
Begrünte Fassade und Fassaden - PV 3,0 Pkt
Begrünte Fassade oder Fassaden - PV 2,0 Pkt
Werbefläche an Fassade 1,0 Pkt
Art der Nutzung:
Parkhaus (mind. 150 Stpl.) mit zusätzlicher Anforderung an eine integrierte andere Nutzung (bspw. Gewerbe, ÖPNV) 3,0 Pkt
Parkhaus (mind. 150 Stpl. )mit Elektrostellplätze (mind. 6 E-Ladeparkplätze ) 2,0 Pkt
Parkhaus (mind. 150 Stpl.) 1,0 Pkt
Art des Auftraggebers:
Sektoren AG / Öffentlicher AG 3,0 Pkt
Privater AG 1,0 Pkt
Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 25 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze. Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.