Das Förder- und Sanierungsgebiet Ortsmitte V befindet sich in der Gemeinde Schwaikheim. Es handelt sich um einen zentrumsnahen Bereich in der Gemeinde. Das Ziel der Sanierung besteht in der Revitalisierung des Ortskerns in der Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse, in der Revitalisierung von Brachflächen und im Erhalt und Ausbau der Infrastruktur, der Straßen- und Grünflächen. Soweit erforderlich, sind auch Maßnahmen der Klimaanpassung erstrebt. Hierzu ist nicht nur das Engagement der Gemeinde erforderlich, sondern auch die Mitwirkung der Beteiligten.
Der Gebiets- oder Sanierungsbetreuer unterstützt die Gemeinde im Rahmen der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen, und zwar sowohl bei Vorbereitung, Durchführung und Abschluss der erforderlichen Einzelmaßnahmen. Im Einzelnen werden folgende Leistungen an den Betreuer übertragen:
a) Projektmanagement der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmeb) finanzielle Abwicklung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmec) Beratung und Betreuung von privaten Erneuerungs- und Neubaumaßnahmend) Beratung und Betreuung von kommunalen Baumaßnahmene) Beratung und Betreuung von kommunalen und privaten Ordnungsmaßnahmenf) Beratung und Betreuung der Gemeinde bei Grunderwerb, Reprivatisierung, Erschließung etc.g) Mitwirkung bei der städtebaulichen Gestaltung von Bauvorhaben im Sanierungsgebiet h) Beratung und Mitwirkung bei der Ermittlung und Erhebung von Ausgleichsbeträgen nach § 154 BauGB
Der Gebietsbetreuer ist verpflichtet, die ihm übertragenen Aufgaben in enger Abstimmung mit der Gemeinde abzuwickeln. Er berät die Gemeinde und folgt deren Weisungen.
Es können Besprechungen erforderlich werden, die am Ort des Fördermittelgebers durchgeführt werden.
Die Details der Bewertung, die eine Mischung aus Qualitäts - und angebotenen Preis darstellt, ergeben sich aus der mit zur Verfügung gestellten Gewichtungstabelle.
Es kann sein, dass die Gemeinde vom Auftragnehmer zusätzliche Leistungen im Rahmen der Sanierungsberatung verlangt gegen gesonderte Vergütung.
Die Bieter unterbreiten ihr Angebot, dass von der Gemeinde gemäß Gewichtungstabelle bewertet wird.
Gem. § 134 iVm. § 160 GWB bin in zehn Tagen ab Bekanntgabe, der Nichtberücksichtigung.
Findet statt bei den MHP Rechtsanwälten in der Kernerstraße 50 in 70 185 Stuttgart.
Nach Eröffnung wird dann von der Gemeinde die Bewertung gemäß Gewichtungstabelle vorgenommen. Durchführung durch die Bürgermeisterin, die gegebenenfalls Fachleute hinzu zieht.
Alle Details der Eignungskriterien und Ausschluss Kriterien ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.