Verfahrensangaben

Brandschutzplanung für den 2. BA Walter-Erbe-Schule

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
19.11.2026
30.11.2026 23:59 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsstadt Tübingen - Zentrale Vergabestelle
08416041-A2361-15
Postfach 2540
72015
Tübingen
Deutschland
DE142
zvs@tuebingen.de
+49 70712042646
+49 707120442646

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
poststelle@rpk.bwl.de
+49 7219268730
+49 7219263985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71317100-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Brandschutzplanung 2. BA Walter-Erbe-Schule

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Aufgabe umfasst die Erstellung eines genehmigungsfähigen Brandschutzkonzeptes sowie die Betreuung der Planung und Ausführung für den 2. Bauabschnitt der Maßnahme "Aufstockung und Sanierung Walter-Erbe-Schule". Der 2. Bauabschnitt umfasst die Sanierung des 3-geschossigen Hauptgebäudeteils. Die Brandschutzplanung erfolgt in Abwägung folgender Fakto-ren: erforderliches Sicherheitsniveaus in Abwägung mit Denkmalbelangen, Bestandschutz und der Schulnutzung mit geänderter Raumbelegung. Die Planer sind in der Ausführungsplanung und bei der Ausführung zu beraten.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
72074 Tübingen
Deutschland
DE142

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Einfache Richtwertmethode"

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Refrenz 1: Schulgebäude Denkmals LP 1-4

Referenz eines baurechtliche genehmigten Brandschutzkonzeptes im Leistungsumfang LP 1-4 eines denkmalgeschützten Schulbaugebäudes mit mindestens 1.500 qm BGF als Sanierung- bzw. Umbau oder Erweiterung in den letzten 5 Jahren. Einzureichen als DIN A4 als PDF mit Angaben zum Bauvorhaben (Titel und Adresse des Bauvorhabens, Foto, Jahr der Genehmigung, Flächenangabe, Ansprechpartner Auftraggeber oder Architekt mit Telefonnummer und Mailadresse)

Gewichtung
0,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Refrenz 2: Schulgebäude LP 1-4 und LP 8

Referenz eines baurechtlich genehmigten Brandschutzkonzeptes einer Brandschutztechnischen Ertüchtigung bzw. Umbaus einer Schule mit mindestens 2.500 qm BGF im Leistungsumfang LP 1-4 + LP 8. Das Bauvorhaben muss fertiggestellt ein sein mit Erklärung der Konformität der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes. Die Leistungsphasen müssen im eigenen Büro erbracht sein. Einzureichen sind als DIN A4 PDF Angaben zum Bauvorhaben (Titel und Adresse des Bauvorhabens, Foto, Jahr der Genehmigung, Flächenangabe, Ansprechpartner Auftraggeber mit Telefonnummer und Mailadresse)

Gewichtung
0,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Ergebnis der Nachfrage bei angegebenen Referenzen

Der Auftraggeber wird bei den Referenzgeber_innen den Eindruck abfragen und diesen als Schulnote bewerten. Abgefragt wird:
- Wirtschaftlichkeit der gefundenen Lösung
- die Verfügbarkeit der Projektleitung

Die Wertung erfolgt nach folgendem Schlüssel:

Notenschnitt 3,0 oder schlechter: 1 Punkt

Notenschnitt 2,5 - 2,9: 4 Punkte

Notenschnitt 2,0 - 2,4: 6 Punkte

Notenschnitt 1,5 - 1,9: 8 Punkte

Notenschnitt 1,0 - 1,4: 10 Punkte

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Eignungsanforderungen

Eignungsanforderungen

Gewichtung
0,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aufgrund einer einvernehmlichen Einigung endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXW1YYDDYRPYFX78

Einlegung von Rechtsbehelfen

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen(§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-schen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi-schen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aufgrund einer einvernehmlichen Einigung endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.

Es handelt sich um ein offenes Verfahren: Die Angebote sind verbindlich und es sind keine Verhandlungen zulässig. Eventueller Anpassungsbedarf ist daher vor Angebotsabgabe im Rahmen der Bieterkommunikation zu klären. Wenn die Nachricht Betriebs-/Geschäftsgeheimnisse des Bieters enthält sind diese zu kennzeichnen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

57
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Entsprechend den Vorgaben der VgV / VOB/A

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Sach- und Vermögensschäden min.3 Mio. Euro, Haftpflichtversicherung für Personenschäden min. 5 Mio. Euro

Diese Versicherung muss über die gesmate Vetragslaufzeit aufrecht erhalten werden.

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Brandschutzsachverständiger (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Brandschutzsachverständiger mit Eintragung in eine Liste der Architekten- oder Ingenieurskammer der Bundesrepublik Deutschland oder Vergleichbarer Institutionen von EU-Mitgliedsländern seit mehr als 4 Jahren.

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Berufserfahrung der Projektleitung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Berufserfahrung des Projektleiters, der das Bauvorhaben betreuen wird mit mehr als 10 Jahren.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder abzu-geben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevoll-mächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechts-verbindlich vertritt und
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:

* Mit dem Angebot
** Mittels Eigenerklärung:
- Eigenerklärung EU-Saktionen
- Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Sach- und Vermögensschäden min.3 Mio. Euro, Haftpflichtversicherung für Personenschäden min. 5 Mio. Euro

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung