Erbringung der Fahrdienstleistungen durch Bereitstellung von qualifiziertem Fahrpersonal inkl. Standorte, Fahrzeuge, Material in Baden-Württemberg.
Im Rahmen der Sicherstellung des Ärztlichen Bereitschaftsdienst in Baden-Württemberg hat KVBW ein neues Fahrservice-Konzept erstellt. In diesem Zusammengang ist zum 01. April 2027 folgende Fahrservice-Struktur in Baden-Württemberg zur Verfügung zu stellen:
Bereitstellung eines landesweit flächendeckend ein Fahrservice, der Ärzte zu den Hausbesuchen begleitet und dort unterstützt-----------------Dienstzeiten:----------------- Mo, Di, Do: 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr Mi: 13:00 Uhr bis 8:00 Uhr Fr: 16:00 Uhr bis 8:00 Uhr Sa, So, Feiertage: 8:00 Uhr bis 8:00 Uhr-----------------Einsätze p.a.-----------------Die KVBW geht von ca. 110.000 Einsätzen pro Jahr aus.------------------------Einsatzdisposition------------------------Die Disposition der Einsätze erfolgt über die KV SiS BW als Tochtergesellschaft der KVBW gegenüber dem Auftraggeber.------------------------------------------Leistungen des Auftragnehmers -------------------------------------------1. Bereitstellung und Ausstattung der Fahrzeuge
2. Bereitstellung von qualifizierten Fahrern ...................................................Es darf nur qualifiziertes Sanitätspersonal eingesetzt werden, das eine dem Rettungsdienst entsprechende Ausbildung mit mindestens 160 Stunden Theorieausbildung zzgl. Prüfung und 80 Stunden Praxisausbildung erfolgreich absolviert hat (z.B. Rettungshelfer). Darunter fallen in jedem Fall Personal mit folgenden Ausbildungsberufen:- Rettungsassistent/- Notfallsanitäter- Medizinische Fachangestellte- Examiniertes Krankpflegepersonal
3. Aufbau von Standort-Infrastruktur (Standorte)...................................................Der Dienstleister ist frei in der Wahl der Standorte, von welchen die Fahrzeuge starten. Die Standorte und der Einsatz der Fahrzeuge sind so zu wählen, dass unter der Woche in der ersten Schicht sowie an den Wochenenden und Feiertagen 95% der Bevölkerung in einer Stunde Fahrzeit von einem Standort angefahren werden können. Unter der Woche gilt für die zweite Schicht (Nachtschicht) eine Erreichbarkeit von 90 Minuten für 95% der Bevölkerung.
Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit zur zweimaligen Verlängerung des Auftrags für jeweils weitere 12 Monate vor.
Die Leistung ist im gesamten Gebiet des Landes Baden-Württemberg zu erbringen.
Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Bestangebots-Quotienten-Methode"
Dieses Kriterium wird mit maximal 65 Punkten bewertet und ergibt sich aus Ziff. 4.1 der Bewerbungsbedingungen.
Die im Rahmen des Konzepts erreichte Punktzahl, entsprechend dem unter Ziffer 4.4.1 aufgeführten Bewertungsmaßstabs wird für die Berechnung der erreichten Gesamtpunktzahl mit dem Faktor 10 multipliziert.
Dieses Kriterium wird mit maximal 25 Punkten bewertet und ergibt sich aus Ziff. 4.2. der Bewerbungsbedingungen.
Die im Rahmen des Konzepts erreichte Punktzahl, entsprechend dem unter Ziffer 4.4.2 aufgeführten Bewertungsmaßstabs wird für die Berechnung der erreichten Gesamtpunktzahl mit dem Faktor 10 multipliziert.
Dieses Kriterium wird mit maximal 10 Punkten bewertet und ergibt sich aus Ziff. 4.3 der Bewerbungsbedingungen.
Die im Rahmen des Konzepts erreichte Punktzahl, entsprechend dem unter Ziffer 4.4.3 aufgeführten Bewertungsmaßstabs wird für die Berechnung der erreichten Gesamtpunktzahl mit dem Faktor 10 multipliziert.
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 und 4 GWB). Erkennt ein Bewerber / Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 2 GWB bleiben unberührt.
Auskunftsersuchen und Bieterfragen sind ausschließlich über das Bietertool "Kommunikation" auf der Vergabeplattform www.vergabeportal-bw.de einzureichen. Bieterfragen, die nach dem 17.09.2026, 23:59 Uhr eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur kontaktiert werden können, wenn sie sich freiwillig bei der Vergabeplattform www.vergabeportal-bw.de registrieren. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig elektronisch mit einfacher, fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabeportal-bw.de einzureichen. Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden.