Die Ausschreibung umfasst die mineralische Betonsanierung der einzelnen Filterbecken sowie eines Spülwasserdurchlaufbeckens. Die Sanierung umfasst den oberflächigen Betonabtrag sowie die Reprofilierung aller abgetragenen Oberflächen gem. den Vorgaben des DVGW Arbeitsblattes W 316. Zusätzlich müssen Wanddurchdringungen überbohrt und neu vergossen werden. Teile der in den Filtern befindlichen Rohwasserrinnen werden abgebrochen und neu betoniert. Die Arbeiten verlaufen parallel mit Umbauarbeiten des Anlagenbau und sind entsprechend zu koordinieren, kurzzeitige Behinderungen können daher auftreten.
siehe oben
Mannheim Wasserwerk Rheinau
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Fehlende Nachweise oder Erklärungen können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Der AG behält sich vor, fehlende Nachweise nachzufordern.
keine