1. Nachweis über Eintragung in Berufs- bzw. Handelsregister (NUR SOWEIT für den Bieter Eintragungspflicht besteht; bei Mitteilung über Eintragung in ein PQ-Verzeichnis gilt der Nachweis als erbracht).
2. Nachweis über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (NUR SOWEIT Pflichtmitgliedschaft besteht; bei Mitteilung über Eintragung in ein PQ-Verzeichnis gilt der Nachweis als erbracht).
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Formblatt KEV 179.
4. Die ausgeschriebenen Leistungen sind zu 100 % mit Stammpersonal zu erbringen. Zur Abdeckung von Leistungsspitzen sind vom Auftraggeber 2 Kolonnen zu erstellen.
5. Umsatz des Unternehmens in den drei vergangenen Jahren.
Nach Angebotsabgabe und ZUSÄTZLICHER AUFFORDERUNG ist vorzulegen: entweder eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse / entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen. Bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze zusammengerechnet.
6. Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind / Referenzen. Maßgeblich ist, ob aus der Referenz entnommen werden kann, dass der Bieter in der Lage ist, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ordnungsgemäß zu erfüllen.
Je Referenz ist mitzuteilen:
- der Leistungsgegenstand,
- Ort der Ausführung,
- Auftraggeber mit Anschrift,
- Art und Umfang der Bauleistungen,
- Ausführungsbeginn und -abschluss sowie
- Vertragsverhältnis (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer).
Des Weiteren ist je Referenz der Auftragswert (Euro, netto) der eigenen Leistung mitzuteilen.
7. Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung mit den folgenden Mindesthöhen:
- 2,5 Mio. EUR für Personenschäden
- 2,5 Mio. EUR für Sachschäden
pro Schadensereignis (in Kopie). Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens zwei Mal zur Verfügung stehen. Im Falle einer geringeren Deckungssumme der Berufshaftpflicht sind Erklärungen einer Versicherungsgesellschaft abzugeben, dass im Auftragsfalle die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann.
Bei Bietergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen. Die Formblätter stehen unter der angegebenen URL zum Abruf bereit
8. Bestätigung, dass der Bieter über ausreichend ausgebildetes Fachpersonal und die erforderlichen Arbeitsgeräte / die erforderliche technische Ausstattung zur ordnungsgemäßen Ausführung der zu übernehmenden Leistungen verfügt.