Die Beweissicherung muss zwingend vor Beginn der Abbruchmaßnahmen spätestens bis zum 28.02.2027 ohne vorhandene Schneedecke, durchzuführen werden. Der Beginn der Abbruch- und Verbraumaßnahmen ist für das 1. Quartal 2027 geplant. Der tatsächliche Baubeginn ist witterungsabhängig.