Verfahrensangaben

Infrastruktur neue Feuerwache West mit Ausbildungszentrum

VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
17.11.2026
01.12.2026 10:00 Uhr
15.12.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Flughafen Stuttgart GmbH
DE 147856205
Flughafenstraße 32
70629
Stuttgart
Deutschland
DE113
vergabe@stuttgart-airport.com
+49 711948-0

Angaben zum Auftraggeber

---
---
Flughafenanlagen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Reg
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 7219268-730

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45230000-8
45233120-6
45231300-8
45232150-8
45232140-5
45231221-0
45231000-5
45262212-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung sind die Tiefbau-, Verkehrsflächen-, Ver- und Entsorgungsarbeiten im Zusammenhang mit der Herstellung der Infrastruktur zum Neubau der Feuerwache West am Flughafen Stuttgart (STR).
Zusätzlich zur bestehenden Feuerwache am östlichen Ende der Hochbauzone Nord beabsichtigt die Flughafen Stuttgart GmbH (FSG) auf dem bestehenden Parkplatz P0, südlich des Parkhauses P2 SÜD eine neue Feuerwache - die Feuerwache West (FwW) - zu errichten. Für die infrastrukturelle Erschließung der neuen Feuerwache muss die bestehende Infrastruktur im Umfeld des Baugrundstücks erweitert, vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen zum Teil ergänzt und verlängert bzw. verlegt werden. Neue Versorgungsleitungen sollen, ausgehend vom Sonderbauwerk SB 209 des bestehenden Versorgungskanalnetzes, erdverlegt nach Osten erweitert werden, um die Feuer-wache West an die Infrastruktur des Versorgungskanalnetzes anzuschließen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Maßnahme umfasst Tief-, Kanal-, Leitungs- und Straßenbauarbeiten mit ca. 4.300 m³ Erdaushub, Herstellung von ca. 315 m Kanalisation (DN 150 bis DN 400) einschließlich 7 Kanalschächten, einem Regenrückhaltekanal aus Stahlbeton mit lichten Abmessungen von ca. 5,00 x 32,50 x 1,65 m (ca. 100 m³ Ortbeton; Speichervolumen ca. 268 m³) sowie einem Drosselbauwerk von ca. 2,0 x 2,0 x 2,0 m.
Weiterhin umfasst die Maßnahme die Verlegung von ca. 245 m Trinkwasserleitungen DN 65 bis DN 400, ca. 220 m Fernwärmeleitungen DN 150 / da 250, ca. 110 m Löschwasserleitung DN 250, ca. 2.728 m Kabelschutzrohren DN 110 bis DN 160 in ca. 350 m Leerrohrtrassen, die Herstellung von ca. 3.625 m² Asphaltflächen und ca. 200 m² Pflasterflächen sowie Verbauarbeiten (Grabenverbau und Baugrubensicherung) mit insgesamt ca. 2.560 m² Verbaufläche einschließlich ca. 120 m² Trägerbohlwandverbau.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
18.05.2027
17.12.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Flughafenstraße 32
70629
Stuttgart
Deutschland
DE113

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Siehe Vergabeunterlagen Formblatt 20_EU_Zuschlagskriterien

Gewichtung
80,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität

Siehe Vergabeunterlagen Formblatt 20_EU_Zuschlagskriterien

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die entsprechenden Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Zusätzlich sind zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen von eignungsleihenden Unternehmen die entsprechenden Erklärungen abzugeben.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Teilnahmewettbewerb
Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache in Textform über die Vergabeplattform des Auftraggebers einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung.
Der Auftraggeber wird die frist- und formgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den benannten Eignungsunterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt. Die Eignungsprüfung bezieht sich auch auf die Einhaltung etwaiger Mindestanforderungen an die Eignung. Der Auftraggeber verweist ausdrücklich auf die Geltung der in Art. 5k) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 genannten Verbote einer Auftragserteilung und die hierzu geforderten Eigenerklärungen.
Sollten mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sein, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 120 Punkte erreichen. Von diesen 120 Punkten entfallen:
- Maximal 30 Punkte auf die Eignungsunterlagen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, wobei hiervon maximal 15 Punkte auf die Angaben zum Umsatz für vergleichbare Leistungen und max. 15 Punkte auf die Angaben zum Gesamtumsatz entfallen.
- Maximal 90 Punkte auf die Eignungsunterlagen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, wobei hiervon maximal 5 Punkte auf die Angaben zu Arbeitskräften, maximal 15 Punkte für die Darstellung der Geschäftsbereiche und maximal 70 Punkte auf die Angaben zu Referenzen entfallen.
Die Gewichtung für die Bewertung der Referenzlage wird wie folgt untereilt:
- Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung (max. 30 Punkte),
- Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen (max. 25 Punkte),
- Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen (max. 15 Punkte).
Die Bewertung der wertungsrelevanten Eignungsunterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
- 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
- 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen; - 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
- 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
- 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
- 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben
Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 80 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann. Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
d) Verhandlungsverfahren
Der Auftraggeber behält sich vor, die veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Weitere Hinweise zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen (siehe informatorische Vergabeunterlagen).
e) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. f) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtsmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).

Im anschließenden Verhandlungsverfahren werden höchstens drei Bieter zu Verhandlungsgesprächen zugelassen.
Die Auswahl der Bieter für die Verhandlungsgespräche erfolgt anhand der Bewertung der Zuschlagskriterien gemäß den Formblättern 20, 20a und 20b. Die Bieter werden entsprechend der erreichten Gesamtpunktzahl gereiht. Die drei Bieter mit der höchsten Punktzahl werden zur Teilnahme an den Verhandlungsgesprächen eingeladen.
Bei Punktegleichheit auf dem dritten Rang entscheidet die höhere Bewertung des Auswahlkriteriums Preis. Besteht danach weiterhin Gleichstand, werden alle punktgleichen Bieter zur Verhandlungsphase zugelassen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Unbeschadet der Bezugnahme auf die Einreichung der Angebote in Ziff. 5.1.12 sind zunächst Teilnahmeanträge in Textform auf Deutsch (einschl. Anlagen) einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung. Der vorgegebene Bewerbungsbogen ist zu verwenden.
Der Auftraggeber wird die frist- und formgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den benannten Eignungsunterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt. Die Eignungsprüfung bezieht sich auch auf die Einhaltung etwaiger Mindestanforderungen an die Eignung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Weitere Hinweise zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen (siehe informatorische Vergabeunterlagen).

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAY6YYM0Q

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (§ 160 GWB)
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Eigeneklärung des Bewerbers,
dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
dass kein Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen vorliegt, insbesondere Landestariftreue- und Mindestlohngesetz.
dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist;
dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt.
dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden. dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt;
dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen;
dass keine gesellschafts-/konzernrechtlichen Verflechtungen und personelle Verflechtungen mit anderen Architektur-/Ingenieurbüros (auch Projektsteuerungs- und Projektmanagementbüros) oder mit Bau- und Lieferfirmen vorliegen, die geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenskonflikt auszulösen.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
6
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Benennung der Handelsregisternummer oder eine gleichwertige eindeutige Unternehmensbezeichnung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit eine Eintragung vorgesehen ist.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; als vergleichbar angesehen werden Tiefbau, Rohrleitungs- und Versorgungsleitungsbau sowie Baugruben- und Verbauarbeiten.

Mindeststandard:
Der angegebene Umsatz für vergleichbare Leistungen darf im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre nicht unter 2.000.000,00 Euro p.a. (ohne Umsatzsteuer) liegen. Für die Einhaltung des vorgenannten Mindeststandard werden bei Kooperationsformen (Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihe) die Angaben der benannten Unternehmen addiert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
15,00

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Mindeststandard:
Der angegebene Gesamtumsatz darf im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre nicht unter 8.000.000,00 Euro p.a. (ohne Umsatzsteuer) liegen. Für die Einhaltung des vorgenannten Mindeststandard werden bei Kooperationsformen (Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihe) die Angaben der benannten Unternehmen addiert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
15,00

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen spätestens 14 Kalendertage nach Vertragsabschluss abschließen wird
Mindeststandard:
- 5.000.000,00 Euro je Schadensfall, Deckung mind. 2-fach je Kalenderjahr für Personen- und Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden
- 1.000.000,00 Euro je Schadensfall, Deckung mind. 2-fach je Kalenderjahr für Vermögensschäden

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten gewerblichen Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl.
Mindeststandard:
Die gewerbliche Mitarbeiteranzahl des Bieters hat mindestens 80 Mitarbeiter zu betragen.
Für die Einhaltung des vorgenannten Mindeststandard werden bei Kooperationsformen (Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihe) die Angaben der benannten Unternehmen addiert.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
15,00

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens des Bewerbers, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens; Darstellung Projektverantwortlichkeit, Darstellung interne Strukturierung, Nennung hauptverantwortlichen Ansprechpartner

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
15,00

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Nachweis, dass der Bewerber oder der für die Ausführung benannte Nachunternehmer, über die für die ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen Qualifikationen und Gütezeichen verfügt.
Für die Ausführung der Kanalbauarbeiten ist ein gültiger Nachweis des Güteschutz Kanalbau entsprechend den Anforderungen der Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen e.V. vorzulegen.
Für die Herstellung der Trinkwasserleitung DN 400 ist eine gültige Zertifizierung nach DVGW-Arbeitsblatt GW 301, Gruppe W2 (Wasser, alle Betriebsdrücke und Nennweiten ? DN 400, Werkstoffgruppe Gusseisen) nachzuweisen.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs muss nur die Bestätigung erfolgen, dass oben genannte Vorgaben durch den Bewerber selber oder seinen geplanten Nachunternehmer vorhanden sind. Die Nachweise hierfür müssen dann in der 2. Phase des Verfahrens im Rahmen der Angebotsabgabe eingereicht werden. Die Nachweise können dann durch den Bieter selbst oder durch den für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmer erbracht werden. Sofern Nachunternehmer benannt werden, ist deren verbindlicher Einsatz im Auftragsfall zu erklären.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
- Name und Adresse des Auftraggebers
- Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts
- Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen, mit Angaben zu [weitere Angaben], insbesondere mit Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa Leistungserbringung unter laufendem Betrieb, Leistungserbringung im Bestand, Leistungserbringung im Sicherheitsbereich oder unter vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts
- Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit ca.-Angaben zur Auftragssumme, [weitere Angaben];
- Zeitraum der Leistungserbringung;
- Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Mindeststandards:
Zusätzlich zu den voranstehenden Anforderungen an Referenzen (z.B. Aktualität) muss mindestens eine Referenz die nachfolgende/n Anforderung/en erfüllen:
- Erd- und Tiefbauarbeiten mit Herstellung oder Erneuerung von Fernwärmeleitungen Länge mind. 100 m und DN 150/250 und Trinkwasserleitungen Länge mind. 100 m und Mindestdurchmesser DN 300 unter Angabe des Mediums, des Werkstoffes sowie der Leitungslänge
- Bauen im laufenden Betrieb: Abschnittsweise bzw. phasenweiser Bauausführung, Arbeiten im Bereich vorhandener, in Betrieb befindlicher Leitungen, Koordination mit Leitungsträgern
- Herstellung von Verkehrsflächen mind. 2.500 m² Asphaltfläche
- Erfahrung mit Trägerbohlverbau, Tiefe mind. 4 m, unter Angabe der ungefähren Baugrubentiefe, Fläche des Verbaus, Leistungsanteil des Bewerbers bzw. Nachunternehmer.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
70,00

Finanzierung

Gemäß den Vergabeunterlagen

Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen

Rechtsform des Bieters

Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss - zusätzlich zum Bewerbungsbogen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft - eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft in Textform abgegeben werden. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Gemäß § 128 Abs. 1 GWB.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung